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Stellungnahme zum Antrag | 191/2004 |
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
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Datum
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Betreff
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Anlagen
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Die Verwaltung nimmt aus wirtschaftlichen Gründen keine generelle Untersuchung der Schuldächer vor. Untersuchungen werden nur dort vorgenommen, wo ein konkreter, auf der Basis einer Schulentwicklungsplanung ermittelter und mit dem Regierungspräsidium - Abteilung Schule und Bildung - sowie dem Bauinvestitonscontrolling abgestimmter Bedarf vorliegt.
Sollte ein Raumfehlbedarf gegeben sein, wird geprüft, ob ein Dachausbau aus statischen, denkmalschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorgaben möglich ist. Weiter wird geprüft, ob nicht ein Anbau oder ein Pavillon kostengünstiger ist ( z. B. ist die Herstellung eines zweiten Fluchtweges und die Schaffung eines behindertengerechten Zugangs mit sehr hohen Kosten verbunden).
In der Vergangenheit wurden die in der Anlage 1 genannten Dachausbauten auf Schulanlagen realisiert.
2.)
In der Heusteigschule sollen im Rahmen einer IZBB-Maßnahme im Dach 219 m² Programmfläche für den Ganztagesbetrieb verwirklicht werden. Die Baukostenschätzung beläuft sich auf 505.200 €.
Gemessen an den Anforderungen des Modellraumprogramms des Landes ist die Raumsituation der Schillerschule ausgewogen. Die nach dem Gemeinderatsbeschluß zur Einrichtung des Ganztagesbetriebs notwendigen Räume stehen an der Schule zur Verfügung.
Für den Dachausbau des Stammschulgebäudes der Wolfbuschschule liegt eine erste Untersuchung im Rahmen eines Antrages zur Einrichtung einer Ganztagesschule vor. Das pädagogische Konzept ist noch nicht abschließend mit der staatlichen Schulverwaltung geklärt. Nach dieser Klärung wäre der zusätzliche Raumbedarf mit dem Regierungspräsidium hinsichtlich seiner Zuschussfähigkeit zu klären.
Für die Bismarckschule wurde vom Regierungspräsidium ein Raumfehlbedarf in Höhe von 498 m² ohne Flächen für eine evtl. Einrichtung einer Ganztagesschule festgestellt. Wie dieser Raumfehlbedarf durch eine bauliche Maßnahme umgesetzt werden kann, muss noch untersucht werden. Die Verwaltung wird im Laufe des Jahres 2005 bauliche Möglichkeiten am Standort entsprechend den “Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau” untersuchen.
Dr. Wolfgang Schuster
Anlage 1
Lerchenrainschule, Kelterstraße 52 (Grund- und Hauptschule) Ausbau des Dachgeschosses zu lRäumen für Aufenthalts-, Spiel und Freizeitzwecke im Rahmen der Verbesserung des Ganztagesbetriebs | 1994 |
Falkertschule, Falkertstraße 27 (Grund- und Hauptschule) Teilausbau des Dachgeschosses zur Schaffung von Aufenthalts- und Freizeiträumen im Rahmen der Verbesserung des Ganztagesbetriebs | 1996 |
Seelachschule, Glemsgaustraße 6 (Förderschule) Verbesserung und Optimierung bestehender Unterrichtsräume/Nebenräume im Dachgeschoss im Rahmen der Generalsanierung | 1996 |
Grundschule Mühlhausen, Aldinger Straße 131 Ausbau Dachgeschoss (2. Hälfte) und Neuorganisation des Verwaltungsbereichs und Räume der Verlässlichen Grundschule | 1997 |
Föhrichschule, Satoriusstraße 3 (Förderschule) Ausbau von Dachräumen für die Unterbringung von Lehr-/Lernmittel im Rahmen der Generalsanierung | 1998 |
Neckar-Realschule, Wily-Brandt-Straße 4 Teilausbau und Wärmedämmung des Dachgeschosses zur Schaffung eines Lehr-/Lernmittelraumes als Ersatz für einen Raum im Erdgeschoss zur Einrichtung einer Schulcafeteria | 1998 |
Grund- und Hauptschule Ostheim (Altbau), Landhausstraße 117 Ausbau des Dachgeschosses im Zuge Erfüllung baurechtlicher Auflagen (Erschließung der oberen Stockwerke durch ein 2. Treppenhaus): Schaffung von Klassen- und Gruppenräumen für Verlässliche Grundschule | 2002/ 2003 |