Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
150/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/09/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: 4210-04



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    04/22/2002
Betreff
    Wie geht´s weiter mit Hilfe zur Arbeit?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Verwaltung berichtete bereits mündlich zum Antrag am 26. April 2002 im Wirtschaftsausschuss und am 29.04.2002 im Sozialausschuss. Sie wird die Thematik zusätzlich im Rahmen der Gemeinderatsvorlage Nr. 432/2002 in der Sitzung des Sozialausschusses am 22. Juli 2002 sowie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24. Juli 2002 wieder aufgreifen.

Zu Ziffer 1:
Es trifft zu, dass die Verwaltung die Umsetzung des Beschlussantrags der GRDrs 204/2001 zeitlich verschoben hat. Die Gründe dafür sind folgende:
Das Bewerbungsverfahren zur Gewinnung zweier Fallmanager/-innen zog sich bis in den Dezember 2001 hinein. Ab 1. Februar 2002 hatten beide ihre Arbeit aufgenommen. Ab 1. März 2002 ging die Zuweisungskompetenz in "Hilfe zur Arbeit" (HzA) zunächst nur von der SAVe gGmbH auf die Fallmanager/-innen über, um die Belastbarkeit der bis dahin entwickelten aufwändigen Zuweisungslogistik anhand eines noch überschaubaren Klientelzuflusses zu testen. Ab 1. April 2002 wurden die vier anderen "Seitenstränge" in HzA (Sozialhilfedienststellen, Selbstmelder, Soziales Hilfesystem, METIS GbR) gekappt und in der Clearingstelle zentralisiert.


Insgesamt stehen für die Zuweisung in HzA numehr sieben Fallmanager/-innen zur Verfügung, vier auf drei Stellen in der Clearingstelle HzA, drei in der Fachstelle zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft in der Christophstraße (die ja nicht nur nach
§ 20, sondern auch nach § 19 BSHG in Sozialunternehmen zuweisen).

Damit sind die Antragsziffern 3, 4 und 5 des o. g. Beschlussantrags aus Sicht der Verwaltung mit einem Monat Verzögerung umgesetzt. Sie waren allerdings Voraussetzung für die Umsetzung der Antragsziffern 1 und 2, weil die Brisanz abzusehen war: Eine solche brisante Situation ist von einem defizitär belegten Sozialunternehmen eher dann bewältigbar, wenn es die Ursachen seiner Krise kennt. Dies aber setzt Programmtransparenz voraus. Insofern war es naheliegend, die Ziffern 1 und 2 der GRDrs 204/2001 erst zum 1. Mai 2002 umzusetzen, um den krisengezeichneten Sozialunternehmen einen sachlichen Dialog mit der LHS zu ermöglichen.

Die Verwaltung hat sich geweigert, die Umsetzung der Ziffern 1 und 2 zugunsten der Sozialunternehmen weiter hinauszuschieben, denn die Weitergewährung der fixen Regiekosten kostet die LHS monatlich unnötig 66.888 €. Es liegt jedoch der Verwaltung von Seiten der Sozialunternehmen ein Antrag vor, die trägerspezifischen Regiekosten in Höhe von 3,80 € pro Beschäftigungsstunde in Höhe der durchschnittlichen Belegung im Jahr 2001 trägerspezifisch abzusichern und bis Ende 2002 einzufrieren. Die Verwaltung wird dazu in den Sitzungen des Sozialausschusses und des Verwaltungsausschusses am 22. bzw. 24. Juli 2002 mit der GRDrs 432/2002 Stellung nahmen.

Zu Ziffer 2:
Hinsichtlich der Mittelverwendung des Budgets (Zuschussbedarf laut HHpl 2002: 15.517.200 €) im Einzelnen (Anlage 1) hat die Verwaltung seit der sich abzeichnenden Auslastungsproblematik im HzA-Bereich durch Umschichtungen innerhalb der Verrechnungsstelle bedarfs- und dabei kompensationsorientiert reagiert (vgl. GRDrs 204/2001, S. 6 oben).

Während der Bedarf an HzA seit 1999 kontinuierlich zurückging (vgl. GRDrs 204/2001, S. 5 oben), stieg der Bedarf in folgenden Segmenten deutlich an:
Die Verwaltung hat diesem Bedarf unter Berücksichtigung des Legitimationsniveaus der Projekte/Programme beim Gemeinderat (vgl. o. g. GRDrs) zunächst einmal entsprochen, teilweise rasch und unbürokratisch (vgl. Tischvorlage im SA vom 29.04.2002: "Ladies first" im Projekt "Flowerpower").

Insbesondere die Umschichtungen zugunsten des Programms "Arbeit statt Drogen" lagen nahe, weil diese Umschichtungen innerhalb oder zwischen vier Sozialunternehmen von HzA erfolgten.
Hinsichtlich der gestiegenen Kosten für Sprachkurse ist folgendes anzumerken: Im Vorfeld von HzA (GRDrs 415/2000, Anlage 7) werden diese wegen ihrer hohen Effizienz insbesondere beim Deutschen Erwachsenenbildungswerk (DEB) durchgeführt und erfreuen sich guter Resonanz bei den Sozialhilfedienststellen.

Insgesamt sind alle o. g. bereits vollzogenen bzw. geplanten Umschichtungen im Rahmen der genannten Verrechnungsstelle noch finanzierbar, sofern sich die Auslastung im HzA-Bereich auf dem Niveau des Jahres 2001 einpendelt. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass der Bedarf an HzA in Zukunft noch weiter zurückgehen wird (s. u.: Ziffer 3):

Zu Ziffer 3:
Es ist hervorzuheben, dass die Auslastungsproblematik der beiden großen Sozialunternehmen sich auch im Jahr 2001 nicht wesentlich verbessert hat, obwohl auch ihnen noch alle fünf Akquirierungsstränge offen standen. Ob der Rückgang bei den Zugangszahlen seit 1. März 2002 "drastisch" zu nennen ist, entzieht sich der Überprüfung der Verwaltung, weil sie Output (Clearingstelle) und Input (Sozialunternehmen) erst seit 1. März 2002 kontrollieren kann.
Der Vergleich der o. g. trägerspezifischen Prozentzahlen verdeutlicht, dass der Wettbewerb um HzA-Zuweisungen insbesondere die beiden großen Träger, Neue Arbeit gGmbH und Caritasverband für Stuttgart e. V., herausfordert.

Aus den 289 Zuweisungen traten bis zum 19. Juni 2002 140 Personen in HzA ein. Über die Vermittlungsströme beabsichtigt die Verwaltung noch in 2002 detailliert zu berichten.

Die Verwaltung hat in ihrer ersten, mündlichen Stellungnahme in der Sitzung des Sozialausschusses vom 29.04.2002 bereits prognostiziert, dass sich der Zuweisungsstrom spätestens "drei Monate" nach der Zentralisierung (Niederschrift Nr. 57, S. 4) normalisiert haben müsste. Diese Prognose ist eingetroffen: Sowohl Zuweisungen in HzA wie Maßnahmeneintritte haben sich inzwischen auf einem relativ gleichbleibenden Niveau von durchschnittlich 19,2 bzw. 16,6 pro Woche eingependelt.

Die Verwaltung hält aber nach wie vor an ihrer weiter reichenden Prognose fest, dass der Bedarf an HzA insgesamt auch in 2002 noch weiter zurückgehen wird und stützt diese Annahme auf zwei Beobachtungen:

Das HzA-Potenzial innerhalb der Sozialhilfedienststellen in Stuttgart bestand im April 2002 aus 5.419 arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfeempfängern/-innen. Davon waren allerdings 1.338 Personen "Aufstocker". Die eigentliche HzA-Klientel, die zur SAVe gGmbH eingeladen wird, bestand demnach aus 4.081 Personen (Stichtag: 31.12.2001), allerdings nur auf den ersten Blick, denn unter diesen 4.081 Personen befanden sich noch Überbrücker-Fälle, deren Ansprüche nach SGB III noch nicht abgeklärt sind. Auf Grund personeller Engpässe bei der Stuttgarter Arbeitsverwaltung haben diese Abklärungszeiträume wieder deutlich zugenommen.

Die Verwaltung hat den besonders betroffenen Sozialunternehmen, Neue Arbeit gGmbH und insbesondere Caritasverband geraten, ihrer Auslastungsproblematik inhaltlich offensiv zu begegnen, indem sie sich auf ihre für die LHS unverzichtbaren Kernkompetenzen konzentrieren, d. h. ihr Angebotsprofil schärfen. Dabei ist zu denken z. B. an bereits bestehende sowie zukünftige Projekte wie die Forstpflege oder die Fahrradservicestation in Möhringen. Solche Projekte können nach Einschätzung der Verwaltung von einer hohen kommunalpolitischen Legitimation unter der Überschrift "Arbeit für Stuttgart" ausgehen. Für solche Projekte ließe sich möglicherweise eine dauerhaft gesicherte Finanzierung für sonst Chancenlose erwirken. Die Verwaltung hat darüber bereits erste bilaterale Verhandlungen mit Sozialunternehmen aufgenommen. Darüber steht sie im Rahmen des BiK-Projektes (GRDrs 1036/2000), gemeinsam mit den Städten Köln, Pirmasens und Pforzheim und unter der Federführung der Bertelsmann-Stiftung in Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Arbeit und dem Bundesministerium für Arbeit über gesetzliche Änderungen, die solche Projekte für die Kommunen finanzierbar machen. Die Verwaltung wird den Gemeinderat darüber zu gegebener Zeit informieren und ihm entscheidungsreife Vorlagen unterbreiten.

Zu Antragsziffer 4:
Das Programm "Arbeit statt Drogen" wurde 1998 mit einem Budget (Anlage 2) von 1,4 Mio DM (715.808.63 €) beschlossen (GRDrs 508/1998) und erstmals im Dezember 2000 ausgewertet (GRDrs 969/2000). Inzwischen ist der Bedarf um ca. 484.000 € angestiegen (siehe oben unter Ziffer 2). Die Verwaltung hat die anhaltende Qualität des Programms zuletzt im September 2001 anhand der Auswertungsstatistik (Stichtag 30.06.2001) festgestellt. Sie finanziert diesen zusätzlichen Bedarf interimsweise bis zu einem gemeinderätlichen Beschluss im Herbst 2002. Eine weitere Ausweitung des Programms wird von den Trägern derzeit nicht erwartet.

Zu Antragsziffer 5:
Die Mittel, die Stuttgartern/-innen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung stehen, belaufen sich bis Ende 2006 auf jährlich 2,1 Mio €. Die Ausschreibung erfolgte im AMTSBLATT Nr. 16 vom 18. April 2002. Bis zum Beginn der Sommerferien 2002 wird die Entscheidung von "Pakt S" für das Förderjahr 2003 dem Sozialministerium vorgelegt. Derzeit steht dem Budget ein Antragsvolumen von 3,3 Mio € für 29 ESF-Projekte gegenüber.

Zu den Auswirkungen der Kürzungen der Landesmittel im Beschäftigungsbereich hat sich die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zum Antrag Nr. 32/2002 geäußert.

Die Wirtschafts- und Arbeitsförderung begleitet die derzeitigen vielfältigen Äußerungen zur Zukunft der Arbeitsförderung und der Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit aufmerksam. Sie bewertet den möglichen Wegfall von ABM als durchaus kompensierbar durch andere Instrumente des SGB III. Beispielsweise wurden kürzlich Stuttgarter Sozialunternehmen vom Arbeitsamt mit der Vermittlung i.S.v. § 39 a SGB III beauftragt, darunter ZORA (30) und der Caritasverband (60). Letzterer hat in diesen Tagen mit dem Arbeitsamt die Übernahme einer Schnellvermittlung in der Ulmerstraße beschlossen.







Dr. Wolfgang Schuster


150 2002 Anh 1.xls 150 2002 Anh 2.xls