Beantwortung zur Anfrage
84/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/26/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: 4110-03



Zwischennachricht
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Metke Christina (CDU), Schmid Roland (CDU), Schorn Stefanie (CDU), Dr. Unold Ilse (CDU), Ripsam Iris (CDU), Hill Philipp (CDU), Haug Marion (CDU)
Datum
    02/15/2007
Betreff
    Rahmenverträge mit sozialen Dienstleistern bzw. ihren Dachverbänden
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege Stuttgart hat der Sozialverwaltung am 26. Januar 2007 schriftlich vorgeschlagen, zukünftig die Förderung der einzelnen Dienste und Einrichtungen analog der Düsseldorfer Vorgehensweise zu gestalten.

Bei dem sog. „Düsseldorfer Modell“ handelt es sich um eine Kooperationsvereinbarung in Form eines Zuwendungsvertrags mit nachgeordneten Einzelzuwendungsverträgen für die unterschiedlichen Aufgabenfelder. Kern des Düsseldorfer Rahmenvertrags ist der Globalzuschuss, den die Vertragsnehmer von der Stadt Düsseldorf zur freien Verwendung als Anerkennung des Engagements und zur Sicherung der Trägervielfalt erhalten.

Die Vorschläge zur Neugestaltung der Förderung sind sehr umfassend und weit reichend und erfordern eine gründliche Prüfung sowie eine sorgfältige Abwägung des Nutzens und der Risiken für den Gemeinderat, die Stadtverwaltung und die Nutzerinnen und Nutzer der sozialen Dienste und Einrichtungen. Zu prüfen ist unter anderem, ob es in Stuttgart eines vergleichbaren Rahmenvertrags zwischen Trägern der Wohlfahrtspflege und der Stadt bedarf, um die Trägervielfalt zu sichern und deren Arbeit anzuerkennen und zu unterstützen.

Ein erster Austausch zu den Vorstellungen der Liga ist zwischen Sozialverwaltung und der Liga auf den 27. März 2007 terminiert.

Zur Vorbereitung dieses Gesprächs wurden – neben Düsseldorf – drei Städte, von denen bekannt ist, dass sie mit Rahmenverträgen arbeiten (Berlin, Essen und Celle), nach deren Erfahrungen befragt. Eine erste Bewertung der Ergebnisse zeigt, dass es keine einheitliche Verfahrensweise gibt, sondern jede Kommune die Zusammenarbeit mit der freien Wohlfahrtspflege individuell – entsprechend den Anforderungen vor Ort – gestaltet.

Die im Antrag gestellten Fragen zum Thema Rahmenverträge sind sehr komplex und benötigen einen intensiven Abstimmungsprozess innerhalb der Verwaltung. Das Ergebnis der verwaltungsinternen Abstimmung sowie Handlungsempfehlungen zum Antrag der Liga auf Neuordnung der Förderung, wird voraussichtlich Ende September 2007 vorliegen.








Dr. Wolfgang Schuster