Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/08/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1232-00
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Dr. Löffler Reinhard (CDU), Hill Philipp (CDU)
Datum
08/30/2006
Betreff
Chip-Pflicht für Haustiere
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu Ziffer 1:
Der Tierschutzverein Stuttgart und Umgebung e.V. (TSV) stellt für das laufende Jahr bei Hunden und Katzen nur eine leichte, jedoch bei Kleintieren eine erhöhte Zunahme an Tieraussetzungen fest, die allerdings verteilt über das ganze Jahr anfallen.
Die Hauptursache für die starke Zunahme bei Kleintieren wird in der Verkaufspraxis vieler ortsansässiger Zoofachhandlungen gesehen, die gerade Kleintiere meist ohne Beratung in großer Zahl verkaufen und i.d.R. eine Rücknahme ablehnen. Diese Tiere werden dann im Tierheim abgegeben oder ausgesetzt.
Das Tierheim war bisher stets in der Lage, jedes in Stuttgart angefallene Fundtier oder ausgesetzte Tier aufzunehmen und somit seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der LHS und originären tierschützerischen Aufgaben nachzukommen.
Zu Ziffer 2:
Das Problem von Tieraussetzungen ließe sich durch die Einführung einer Chip-Pflicht für Haustiere in der Landeshauptstadt Stuttgart nicht lösen, da die Tiere dann außerhalb Stuttgarts ausgesetzt werden würden. Eine „Insellösung“ würde daher ins Leere laufen. Auch der TSV ist der Ansicht, dass nur eine bundesweite Chip-Pflicht und die damit verbundene zentrale Registrierung der Haustiere sinnvoll und zweckmäßig
wäre.
Tierhalter können ihre Tiere bereits freiwillig bei verschiedenen bundesweit agierenden privaten Haustierregistern, wie z.B. Tasso, Ifta, Deutscher Tierschutzbund, registrieren lassen. Da die Identifizierungs-Chips von internationalen Firmen hergestellt und unsortiert, d.h. mit nicht fortlaufender Nummer, bundesweit in den Handel (Tierärzte) gebracht werden, ist eine Herkunftsfeststellung ohne gleichzeitige zentrale bundesweite Erfassung unmöglich.
Unabhängig davon wäre das Einsetzen eines Identifizierungs-Chips für Kleintiere bis zu einer Größe eines ausgewachsenen Meerschweinchens schmerzhaft und daher tierschutzwidrig.
Zu Ziffer 3:
Eine generelle Chip-Pflicht würde mittels verwaltungsrechtlicher Anordnung unter Androhung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld) durchgesetzt werden.
Die Tierarztkosten für das Einpflanzen eines Identifizierungs-Chips belaufen sich aktuell auf ca. 35 Euro. Diese Kosten wären auch bei einer evtl. generellen Chip-Pflicht in der Landeshauptstadt Stuttgart vom Tierhalter zu tragen.
Zu Ziffer 4:
Die „gefühllose Wegwerfmentalität“ ist ein sozialpolitisches Problem, das nicht auf Stuttgart begrenzt ist. Nach Auffassung der Verwaltung müsste hierzu bundesweit von den Tierschutzverbänden fortdauernde Aufklärung betrieben werden.
Eventuell hätte eine Verschärfung der tierschutzrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten eine abschreckende Wirkung auf potentielle Täter. Bislang steht eine Tieraussetzung nicht unter Strafe, sondern kann nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.