Stellungnahme zum Antrag
197/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/20/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4512-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    06/04/2004
Betreff
    Sicheres und kinderfreundliches Stuttgart: Schutzzonen um Schulen und Kindergärten
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Mit dem "Bündnis für Erziehung" wurde im Dezember 1999 eine Initiative ins Leben gerufen, die in ihrer Zielsetzung darauf ausgerichtet ist, gemeinsame Präventionsstrategien zur Reduzierung der Jugendkriminalität und der jugendspezifischen Gewalt zu entwickeln. Partner sind die LPD II, das Staatliche Schulamt Stuttgart, das Jugendamt und das Gesundheitsamt.

An vielen Stuttgarter Schulen ist es bei schulischen und außerschulischen Delikten aufgrund der geschaffenen Strukturen gängige Praxis, sowohl pädagogische Maßnahmen als auch gegebenenfalls schulische Sanktionen mit den polizeilichen Jugendsachbearbeitern und den Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialdienstes der
Beratungszentren abzustimmen. In vielen Fällen werden gemeinsame Gespräche mit den betroffenen Schülern und deren Eltern geführt. So nehmen z.B. die Jugendsachbearbeiter und Sozialarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes anlassbezogen an Klassenkonferenzen teil und beraten die Pädagogen über schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Fragen zum Strafverfahren oder eines möglichen Täter-Opfer-Ausgleichs.


Aufgrund des geschaffenen institutionalisierten Dialogs, einer vernetzten Vorgehensweise sowie der bestehenden vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendamt, Gesundheitsamt und Polizei ist aus Sicht der Verwaltung die Einrichtung von Schutzzonen um Schulen und Kindergärten weder erforderlich noch geboten.





Dr. Wolfgang Schuster