Stellungnahme zum Antrag
295/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/08/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Rockenbauch Hannes (SÖS) , SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    07/24/2009
Betreff
    Sicherheit und Brandschutz im Filderaufstiegstunnel
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Im Zuge der Anhörung hat die Verwaltung (Branddirektion) im Planfeststellungsverfahren darauf hingewiesen, dass unabhängig von den damals gültigen Richtlinien ein Rettungskonzept mit zwei baulich getrennten Tunnelröhren und ein maximaler Fluchtweg von 500 m (Abstand der Querschläge) für erforderlich gehalten wird.

Der Planfeststellungsbeschluss zum Filderaufstiegstunnel (PFA 1.2) wurde am 19.8.2005 vom Eisenbahnbundesamt (EBA) erlassen, also vor Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie zur „Sicherheit in Eisenbahntunneln“ (TSI SRT) am 1.7.2008.

Daher wurden die Fluchtwegabstände (Querschläge zwischen den Tunnelröhren) auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens gültigen EBA-Richtlinie mit Abständen von 1000m für den Filderaufstiegstunnel planfestgestellt.

Neue Gutachten zur Sicherheits- und Rettungsproblematik können hierzu keine weiteren Erkenntnisse liefern, da die inzwischen geltenden neuen Richtlinien verkürzte Abstände festlegen und damit ein höheres Sicherheitsniveau aufweisen.

Grundsätzlich sind die TSI SRT auch auf vor deren Infkrafttreten geplante und noch nicht in Betrieb genommene Tunnelvorhaben anzuwenden. Damit dürfte der Abstand zwischen sog. Querschlägen auch in den geplanten Tunneln des PFA 1.2 höchstens 500 m betragen. Bei fortgeschrittenem Entwicklungsstadium kann jedoch von einer Anwendung und somit von der die Querschläge betreffenden Vorschrift abgesehen werden.

Bereits im März 2008 hatte die Verwaltung bei der Bahn AG als Vorhabensträger von Stuttgart 21 angefragt, wie mit den neuen Sicherheitsanforderungen umgegangen werden soll.

Die Stellungnahme der Bahn dazu bestätigte, dass die bereits planfestgestellten Tunnel im PFA 1.2 (Filderaufstiegstunnel) und 1.5 (Tunnel Richtung Feuerbach und Bad Cannstatt) die Maßgabe der neuen Richtlinie Tunnelquerschläge alle 500 m herzustellen, nicht erfüllen. Bei den anderen Planfeststellungsabschnitten im Projekt Stuttgart 21 werden die Anforderungen der TSI-SRT im Hinblick auf die Abstände von Tunnelquerschlägen erfüllt.

Da sich nach Ansicht der Bahn die Planungen in den genannten Planfeststellungsabschnitten aufgrund der vorliegenden Planfeststellungsbeschlüsse jedoch bereits in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befinden, wollte die DB Netz AG einen Ausnahmeantrag zur Beibehaltung der derzeit geplanten Abstände der Tunnelquerschläge an das EBA richten.

Auf erneute Anfrage teilt die Bahn mit, dass im Dezember 2008 ein entsprechender Antrag zu o. g. Tunnelabschnitten beim Eisenbahnbundesamt mit dem Ziel einer Ausnahmeregelung eingereicht wurde. Weitere Gutachten werden von der Bahn für nicht erforderlich gehalten.

Ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, wurde bisher noch nicht abschließend entschieden.

Laut der mündlichen Auskunft der Außenstelle des EBA Stuttgart sind Träger öffentlicher Belange an der Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung nicht zu beteiligen. Erst wenn ein entsprechend fortgeschrittenes Entwicklungsstadium verneint und somit der „Ausnahmeantrag“ der Vorhabensträgerin abgelehnt würde, wäre die im Rahmen eines dann notwendigen Planänderungsverfahrens zu hörenden Stellen zu beteiligen.

Die Stadt hat derzeit keine rechtliche Handhabe, die Forderung zur Verkürzung der Abstände der Querstollen weiter zu verfolgen.







Dr. Wolfgang Schuster