Stellungnahme zum Antrag
151/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/16/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: 7837-05



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Rockenbauch Hannes (SÖS) , SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    05/08/2006
Betreff
    Mobilfunkmasten in der Burgholzhofsiedlung
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Im Auftrag der Bundesnetzagentur, Außenstelle Stuttgart, die für die Überwachung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei Mobilfunkanlagen zuständig ist, ist am 27.03.06 vor Gebäude Mahatma-Gandhi-Straße 35 b - in Sichtbeziehung zum Sendemast - auf Wunsch einiger Anwohner eine Messung durchgeführt worden. Die Messung ergab Werte, die weit unter den in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerten liegen.

Für die beiden GSM-Antennen von Vodafone lag der festgestellte Wert bei 1,1092 V/m. Das entspricht 2,6 % des zulässigen Grenzwertes für den Effektivwert (42,3 V/m). Für die beiden UMTS-Antennen von Vodafone lag der Messwert bei 1,4125 V/m. Das entspricht 2,3 % des zulässigen Grenzwertes für den Effektivwert (61,0 V/m). Beide Werte liegen damit auch unterhalb der strengen Schweizer Vorsorgewerte.

Die Antennen sind mit der entsprechenden Genehmigung (Standortbescheinigung) der Bundesnetzagentur seit September 2002 in Betrieb. Diese Information haben die Antrag genannten Personen erhalten. Herr Bürgermeister Hahn hat am Rande der Eröffnung des Spielplatzes der Kindertagesstätte Mahatma-Gandi-Straße am 5. Mai 2006 außerdem ausführlich mit Bürgerinnen und Bürgern, u.a. mit Frau Williams und Frau Wenzel das Thema Mobilfunk diskutiert. Das gewünschte Gespräch hat damit bereits stattgefunden.




Dr. Wolfgang Schuster