Stellungnahme zum Antrag
549/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/22/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8116-02.01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    08/16/2000
Betreff
    Entwicklung der Strompreise
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

zu 1) Zum 01.10 2000 haben die NWS die Preise für Tarifkunden bzw. niederspannungsseitig versorgte Anlagen um 1,51 Pf/kWh erhöht. Die Erhöhung ist begründet aus Belastungen von 0,46 Pf/kWh aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) und 1,05 Pf aus dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Bei Sondervertragskunden werden die Auswirkungen der beiden Gesetze rückwirkend zum 01. April 2000 (EEG) bzw. 01. Juli 2000 (KWK) nachberechnet.
Für das Jahr 2001 schätzen die NWS die Umlage EEG auf 0,50 Pf/kWh und die Umlage KWK auf 0,78 Pf/kWh, sodass sich daraus eine Preiserhöhung von 1,28 Pf/kWh errechnet.

zu 2) Für die Stadt ergibt sich einschließlich der Eigenbetriebe aus diesen beiden Gesetzen eine Belastung von ca. 1,10 Mio. DM in 2000 sowie ca. 2,11 Mio. DM ab 2001 - jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.





Dr. Wolfgang Schuster