Stellungnahme zum Antrag
248/2005

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/16/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6230-20 H



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Kanzleiter Manfred (SPD), Sawade Annette (SPD), Wüst Monika (SPD) , SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    08/04/2005
Betreff
    Verkehrsbelastungen in der Hohenheimer Straße
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Die Hohenheimer Straße gehört zu den stark belasteten Straßenabschnitten in Stuttgart. Ihre Verkehrsbelastung ist in den vergangenen Jahren zwar annähernd gleich geblieben, allerdings hat seit Einführung der Lkw-Maut auf den Autobahnen der Anteil des Schwerverkehrs in der Hohenheimer Straße deutlich zugenommen. Bei einer Zählung im Mai 2005 wurden auf der neuen Weinsteige bei insgesamt etwa gleichbleibender Verkehrsmenge 285 schwere Lkw über 12 t mehr gezählt als noch 2 Jahre zuvor. Nach der Sommerpause ist ein Bericht für den Ausschuss für Umwelt und Technik zu diesem Thema vorgesehen.

Die aktuellste Zählung des Verkehrs in der Hohenheimer Straße hat am 7./8. Juni 2004 an der Einmündung der Dobelstraße stattgefunden. Danach wird die Hohenheimer Straße im Abschnitt zwischen Alexanderstraße und Dobelstraße werktags von 30.740 Kfz/16 Std. befahren, davon sind etwa 865 Lkw. Die hohe Verkehrsbelastung führt unmittelbar zu einer hohen Belastung der Anwohner mit Lärm und Luftschadstoffen. Die Verkehrslärmkartierung Stuttgart weist direkt am Straßenrand mittlere Pegel von 75 – 80 dB(A) tags und 65 – 70 dB(A) nachts aus.

Bei den Luftschadstoffen wurde an der Hohenheimer Straße der ab 2005 gültige Immissionsgrenzwert für PM10 von 50 µg/m³ als Tagesmittelwert im Jahr 2004
58 mal überschritten. Zulässig wären nur 35 Überschreitungen gewesen. Auch der ab 2010 gültige Immissionsgrenzwert für NO2 (Jahresmittelwert 52 µg/m3 als Summe aus Immissionsgrenzwert plus Toleranzmarge) wurde im Jahr 2004 mit einem Wert von 89 µg/m³ überschritten. Die laufenden Messungen im Jahr 2005 zeigen bereits jetzt, dass auch in diesem Jahr die zulässige Überschreitungshäufigkeit des PM10-Tagesmittelwertes nicht eingehalten werden kann. Aktuelle Daten werden regelmäßig im Internet unter www.umeg.de – “Aktuelle Immissionsdaten” – “Spotmessungen” veröffentlicht.

Die Überschreitungen der Grenzwerte der 22. BImSchV führen dazu, das vom Regierungspräsidum Stuttgart im Auftrag des Landes derzeit ein Luftreinhalte-/Aktionsplan für Stuttgart erstellt wird. Eine der dort vorgeschlagenen Maßnahmen ist auch ein Lkw-Durchfahrverbot für ganz Stuttgart, das auch die Hohenheimer Straße entlasten würde.

Geschwindigkeitskontrollen werden durch die Polizei im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten und abhängig von der Gefahrenlage durchgeführt. Die Bitte nach verstärkter Überwachung in der Hohenheimer Straße wird an die Polizei weitergegeben.







Dr. Wolfgang Schuster