Stellungnahme zum Antrag
81/2005

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/15/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1761



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    03/17/2005
Betreff
    60 Jahre nach Kriegsende - Gedenktag für Bombenopfer in Stuttgart
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Landeshauptstadt gedenkt regelmäßig und in vielfältiger Weise der Opfer des NS-Regimes und auch der Opfer des Luftkriegs. Neben dem allgemeinen Gedenken wie etwa am Volkstrauertag wurde zu besonderen Anlässen auch durch einzelne Veranstaltungen an die Opfer des Luftkriegs erinnert, so im April 2003 an den 60. Gedenktag der “Katastrophe von Gaisburg”, so am 12. September 2004 an den großen Angriff auf die Stadtmitte und den Westen.

Ein besonderer jährliche Gedenktag für die Opfer des Luftkriegs des Zweiten Weltkriegs erscheint hingegen nicht sinnvoll:

Im Unterschied zu Städten wie Pforzheim, Heilbronn oder auch Dresden kann kein einzelner Angriff bzw. kein einzelner Gedenktag unmittelbar mit der Zerstörung der Stadt verknüpft werden.

Die Zahl der Opfer der 51 Luftangriffe, die Stuttgart betrafen, kann auch insgesamt nicht mit den verheerenden Angriffen auf die genannten Städte verglichen werden, vielmehr gab es unterschiedlich schwere Angriffe auf die verschiedenen Stadtbezirke.

Deshalb hält die Stadtverwaltung grundsätzlich ein gemeinsames Gedenken an die Opfer der NS-Zeit für sinnvoller. An die Luftkriegsopfer wird wie bisher durch einzelne, der konkreten Situation und den historischen Gedenktagen angemessene Veranstaltungen erinnert. Auf diese Weise kann sowohl einer Ritualisierung des Gedenken als auch einem getrennten Gedenken für einzelne Opfergruppen entgegen gewirkt werden.




Dr. Wolfgang Schuster