Stellungnahme zum Antrag | 81/2005 |
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
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Betreff
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Ein besonderer jährliche Gedenktag für die Opfer des Luftkriegs des Zweiten Weltkriegs erscheint hingegen nicht sinnvoll:
Im Unterschied zu Städten wie Pforzheim, Heilbronn oder auch Dresden kann kein einzelner Angriff bzw. kein einzelner Gedenktag unmittelbar mit der Zerstörung der Stadt verknüpft werden.
Die Zahl der Opfer der 51 Luftangriffe, die Stuttgart betrafen, kann auch insgesamt nicht mit den verheerenden Angriffen auf die genannten Städte verglichen werden, vielmehr gab es unterschiedlich schwere Angriffe auf die verschiedenen Stadtbezirke.
Deshalb hält die Stadtverwaltung grundsätzlich ein gemeinsames Gedenken an die Opfer der NS-Zeit für sinnvoller. An die Luftkriegsopfer wird wie bisher durch einzelne, der konkreten Situation und den historischen Gedenktagen angemessene Veranstaltungen erinnert. Auf diese Weise kann sowohl einer Ritualisierung des Gedenken als auch einem getrennten Gedenken für einzelne Opfergruppen entgegen gewirkt werden.
Dr. Wolfgang Schuster