Stellungnahme zum Antrag
84/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/14/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5674-14



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Kanzleiter Manfred (SPD), Prof. Dr. Kußmaul Rainer (SPD), Reißig Andreas (SPD)
Datum
    03/11/2004
Betreff
    Kinderparadies Hedelfingen/Rohracker ????????????????????????????????????????????!!!!!!!
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Nach Vorabstimmung zwischen den beteiligten Ämtern wäre eine Skateranlage in der Grünfläche am Ende der Tiefenbachstraße realisierbar. Der Standort befindet sich innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Eine Befreiung beim Amt für Umweltschutz wird anhand konkreter Planungen geprüft. Für die Finanzierung dieser Anlage im Vermögenshaushalt 2004/2005 des Garten- und Friedhofsamtes sind zur Zeit keine Mittel vorhanden.

2. Der Spielplatz an der Amstetter Straße wird noch in diesem Jahr mit einfachen Mitteln hergerichtet und an den Straßenraum angebunden. Die Grundstücksflächen werden vom Amt für Liegenschaften und Wohnen auf das Garten- und Friedhofsamt übertragen. Die vorhandene Ballspielfläche wurde bereits zum Teil saniert.

3. In einer Besprechung im Bezirksrathaus am 18.03.04 wurden die erforderlichen Maßnahmen zur Öffnung der Festwiese besprochen. Sobald ein neuer Zaun als Abgrenzung zwischen der geöffneten Wiese und der Turn- und Versammlungshalle gebaut ist, werden die beiden Tore in dem vorhandenen Zaun bei dem Bolzplatz geöffnet. Damit wird die Wiese zum Spielen nutzbar. Dies wird voraussichtlich noch bis Mai 2004 möglich sein.

4. Der Bau einer provisorischen und mobilen Skateranlage auf der Brache hinter der ehemaligen Straßenbahnwendeschleife ist grundsätzlich machbar. Nachdem jedoch allein für die Belagsarbeiten ca. 12.000 € und für die Elemente ca. 10.000 € aufgewendet werden müssten, ist der Gesamtaufwand vor dem Hintergrund einer möglicherweise nur kurzfristigen Zwischenlösung von einem Jahr kritisch zu hinterfragen. Auch für diese Maßnahme stehen beim Garten- und Friedhofsamt
keine Mittel zur Verfügung.

5. Der momentan als Parkplatz genutzte Außenbereich des Bürgerhauses ist im Rohkonzept zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan HE 82 als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Deshalb soll die Fläche zunächst provisorisch so gesichert werden, dass Ausspülungen in den angrenzenden Straßen- und Wegebereich verhindert werden. Danach wird eine Planung gemäß den stadtplanerischen Zielsetzungen erarbeitet und mit allen Beteiligten abgestimmt. Die Sicherungsmaßnahmen werden aus Unterhaltungsmitteln des Garten- und Friedhofs-amtes finanziert. Für die weiteren Maßnahmen müssen zur Ausführung Haushaltsmittel bereitgestellt werden oder bei anderen Projekten eingespart werden.

Zur Zusatzfrage:
Für die angesprochene städtische Fläche an der Schleife der ehemaligen Straßenbahnendhaltestelle liegen zur Zeit weitere Anfragen von Investoren vor.

Das gesamte Grundstück ist im Flächennutzungsplan 2010 als gemischte Baufläche dargestellt. Im Rohkonzept zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan HE 82 ist der größere Teil der Fläche entlang der Otto-Hirsch-Brücken und der B10 als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Das heißt, hier könnten wegen der Wohnbebauung nur Betriebe angesiedelt werden, die nicht wesentlich stören. Die übrige, der öffentlichen Grünfläche zugewandte Fläche, ist als Mischgebiet ausgewiesen.

Sehr gut vorstellbar wäre Wohnnutzung in dieser Mischgebietsfläche, die durch Büronutzung oder ähnliche wohnverträgliche Nutzung vom Lärm der B10 und der Otto-Hirsch-Brücken abgeschirmt wird. Das Grundstück ist für eine geteilte Nutzung groß genug.

Schwieriger wäre eine Wohnnutzung auf dem gesamten Grundstück zu realisieren. Ein möglichst geschlossener Riegel entlang der Otto-Hirsch-Brücken, der zur Beruhigung der Wohnseiten und der Grünbereiche notwendig wäre, hätte die falsche Orientierung nach Norden. Bei einer Wohnnutzung direkt an der B10 könnte auf eine mechanische Lüftung wohl nicht verzichtet werden, da öffenbare Fenster nicht möglich sind. Diese Problematik müsste im Zuge einer Bauleitplanung Wohnnutzung durch Gutachten detailliert untersucht werden. Auch aufgrund der Abgase aus dem Straßenverkehr wäre es sinnvoll, wenn durch andere Nutzungen ein gewisser Abstand geschaffen werden könnte.

Ein weiteres Erschwernis für die Bebaubarkeit des Gründstückes im Hinblick auf Wohnnutzung stellt nach wie vor die Gasdruckregelstation dar. Der verdohlte Dürrbach ist von jeglicher Überbauung freizuhalten.

Sobald weitere Entscheidungen über die Nutzungsmöglichkeiten anstehen, wird im zuständigen Ausschuss berichtet.





Dr. Wolfgang Schuster