Stellungnahme zum Antrag
736/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/16/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7123-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    12/04/2000
Betreff
    Verlegung der bestehenden Kompostierungsanlage im Fasanenhof in das Gebiet "Epplestraße/Stock II" in den Stadtbezirken Degerloch und Möhringen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Grüngutkompostierungsanlagen des Garten- und Friedhofsamtes dienen der Sammlung, Zerkleinerung und Verwertung der in Stuttgart anfallenden Garten-, Friedhofs- und Parkabfälle. Nutzer der Anlagen sind neben städtischen Ämtern Gewerbebetriebe und Bürger, die im Laufe des Jahres keine vernünftige Alternative für die Entsorgung ihres Grünguts haben.

Im Jahr 1999 wurden auf den beiden Kompostierungsanlagen insgesamt 23 000 Tonnen Grüngut angeliefert und verwertet. Davon wurden 13 000 Tonnen nach der Zerkleinerung in den beiden Anlagen kompostiert. 10 000 Tonnen wurden nach der Zerkleinerung außerhalb Stuttgarts verwertet - überwiegend in der Landwirtschaft. Die Mengen wurden im Jahr 2000 als Folge der Sturmschäden "Lothar" nochmals deutlich überschritten.

Sowohl die Kompostierung als auch die wirtschaftliche Verwertung in der Landwirtschaft setzt eine Zerkleinerung voraus. Die Zerkleinerung ist sowohl für die Einbringung auf den Feldern - etwa als Mulchmaterial - als auch für den Transport unabdingbare Voraussetzung. Der Transport ließe sich sonst nicht wirtschaftlich darstellen. Bei Ausstattung der Sammel- und Kompostierplätze mit Schreddern und großen Radladern kann der Abtransport durch Großraumcontainer mit 70 cbm Lademenge an Häckselgut vorgenommen werden. Durch dieses Verfahren wird im Vergleich zum Abtransport unzerkleinerten Materials die Zahl der Transportfahrten mindestens um den Faktor 9 reduziert. Die Großraumcontainer können nur von größeren Radladern oder in speziellen Umladestationen beschickt werden. Ein Verzicht auf die Sammelplätze und die dortigen Möglichkeiten der Zerkleinerung hätte zur Folge, dass ein wesentlich größeres Transportvolumen entstehen würde.

Beispielsweise entspricht das 1999 über die Anlage Fasanenhof verwertete Grüngut einem unzerkleinerten Volumen von 58 000 cbm. Im Jahr 2000 wurden diese Mengen nochmals deutlich überschritten.

Die Kosten für die Verwertung des in Stuttgart anfallenden Grünguts betrugen im Jahre 1999 ohne Berücksichtigung der Erlöse für den Kompostverkauf 1.338.832,- DM, das entspricht 58,20 DM je Tonne Grüngut. Diese Kosten sind nicht vergleichbar mit den Kosten der Biomüllkompostierung in der Anlage in Kirchheim von derzeit 298.-- DM. Die Zusammensetzung des häuslichen Biomülls erfordert eine wesentlich kompliziertere Bearbeitung, die nur in so hochtechnischen Anlagen wie Kirchheim bewältigt werden kann.

Daraus folgt, dass die Entsorgung der Grüngutmengen über die Bioabfallkompostierungsanlage in Kirchheim weder technisch noch finanziell sinnvoll ist. Zu viel ”Strukturmaterial” (beim städtischen Grüngut vor allem Gehölzschnitt) würde den Kompostierungsprozess behindern und dadurch verteuern. Die Annahmepreise in vergleichbaren Grüngutkompostierungsanlagen in umliegenden Landkreisen liegen zwischen 100 bis 270 DM je Tonne.

Jedes andere Entsorgungsverfahren ohne Sammlung, Zerkleinerung und Verdichtung des Grüngutvolumens auf den städtischen Anlagen würde aus Sicht der Verwaltung zu unvertretbar höheren Kosten, mehr Verkehrs- und Transportvorgängen und zur Zunahme von wilden Ablagerungen führen. Hinzu kommt, dass eine Gesamtsteuerung des Geschehens durch Verhinderung unerlaubter Abfälle, der Feststellung der Kostenpflichtigkeit und der Abrechnungsverhältnisse mit den beauftragten Unternehmern nur über die Bereitstellung von Sammelplätzen möglich ist.

Der Standort an der Epplestraße wird dem Gemeinderat nach Prüfung verschiedener Alternativen wegen seiner zentralen Lage in den südlichen Stadtbezirken, seiner guten Verkehrsanbindung und seiner Lage außerhalb von Wohngebieten vorgeschlagen. Von den geprüften Standorten ist nur dieser Standort aufgrund der Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken und den planungsrechtlichen Voraussetzungen in der zur Verfügung stehenden kurzen Frist (innerhalb von ca. 15 Monaten) realisierbar.

Zu den Anträgen im Einzelnen:

1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ”Epplestraße/Stock II” wurde am 28.11.2000 im Ausschuß für Umwelt und Technik eingebracht. Die Entscheidung des Ausschusses war für den 19.12.2000 vorgesehen und ist verschoben worden. Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses vom 06.02.2001 wird die Verwaltung eine zeitgerechte Verwirklichung eines Alternativstandortes prüfen und in Kürze eine Beschlussvorlage dazu einbringen.

2. Derzeit ist davon auszugehen, dass zum Kompostwerk Kirchheim/Teck aus den Biomüllsammlungen in der Stadt ab dem Jahr 2001 die vertraglich festgelegte Garantiemenge von 15 000 Tonnen Biomüll zum Preise von 298 DM/t geliefert werden kann. Damit erfüllt die Stadt ihre vertraglichen Verpflichtungen. Das Kompostwerk Kirchheim/Teck hat mitgeteilt, dass infolge der Auslastung der Anlage kein zusätzliches Material benötigt wird. Nach dem Kooperationsvertrag vom 22.11.1995 übernimmt Esslingen nur ”in Stuttgart getrennt eingesammelte Bioabfälle”.

Auch wenn es gelingen sollte, das Material der zweimal jährlich stattfindenden Grüngutsammlung in
Stuttgart (ca. 4000 t/a) dem Landkreis
Esslingen zu deutlich günstigeren Konditionen als den vereinbarten 298 DM/t anzudienen, wäre es für die
Stadt nicht vor-teilhaft, da dieses Material derzeit wesentlich kostengünstiger über das Garten- und
Friedhofsamt verwertet wird. Aber auch wenn nicht in Stuttgart
kompostiert wird, wäre ein Platz zur Umladung und Zerkleinerung des sperrigen und voluminösen Materials
notwendig, um einen wirtschaftlichen Transport zu gewährleisten. Schließlich könnte die kostenlose
Abgabe von Grüngut durch Privatpersonen in Zukunft nicht aufrechterhalten werden.

3. Im Folgenden wird das Ergebnis einer Vollkostenrechnung beispielhaft für den möglichen Standort Epplestraße/Stock II mit einer Nutzfläche von 5.500 m² dargestellt:

Die Investition der geplanten Kompostierungsanlage wird in die Gesamtkostenrechnung des Kompostbetriebes integriert. Das Personal
und die technischen Einrichtungen werden aus der Anlage im Fasanenhof übernommen. Dem Kompostbetrieb werden die Restbuchwerte
der Anlage im Fasanenhof und ein Teil der Planungskosten in Höhe von 250.000 DM erstattet (GRDrs. 727/2000). Die Grundstückskosten
der größtenteils im städtischen Besitz befindlichen Grundstücke werden mit 1 Mio. DM angesetzt, als Investitionen für den Ausbau und die
Verlagerung sind 1,14 Mio. DM vorgesehen. Daraus ergibt sich folgende anteilige Vollkostenrechnung bei Verwirklichung eines neuen
Standortes an der Epplestraße.

    Berechnungsbasis HHJ. 2000 in DM
    Gesamtergebnisse Kompostbetrieb
Bisher Anteil Fasanenhof
    Künftig Anteil Epplestraße
    Gesamteinnahmen (2.000)
    1.900.000
830.000
    840.000
    Personalkosten
    510.000
205.000
    205.000
    Sachkosten und Verrechnungen (Pacht)
    970.000
470.000
    445.000
    Kapitalkosten
    355.000
64.000
    180.000
    davon Grundstückskosten (Pacht)
(30.000)
    (67.500)
    Summe Ausgaben
    1.835.000
739.000
    830.000
    Überschuss
    65.000
91.000
    10.000

Die Mehrkosten durch den Ausbau des neuen Standortes können ohne Erhöhung der Anliefergebühren aus den bisher erzielten Überschüssen getragen werden. Der Ausbau der Anlage erfolgt in einem betrieblich und rechtlich notwendigen Standard mit einer optisch der Umgebung angepassten Eingrünung.



Dr. Wolfgang Schuster