Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/13/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0352-02
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Hollay Edeltraud (SPD), Kanzleiter Manfred (SPD), Reißig Andreas (SPD) , SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
03/26/2004
Betreff
Verwaltungsgebäude Marktplatz 10 in Bad Cannstatt -
ein wichtiger Veranstaltungsort für Bad Cannstatt
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
1. Das Verwaltungsgebäude Marktplatz 10 wurde im Oktober 1988 dem Bezirksamt Bad Cannstatt übergeben und in Betrieb genommen. Für den dortigen Sitzungssaal wurden die Nutzungsbestimmungen und Nutzungsentgelte für Bürgerhäuser übernommen.
Bis März 2003 wurden die Hausmeistertätigkeiten im Werkvertrag vergeben und erledigt. Durch die notwendig gewordene Ablösung der Werkverträge ist die Hausmeisterin jetzt im Angestelltenverhältnis tätig.
In der GRDrs 1231/2001 wurden für das Bezirksamt Bad Cannstatt 1,2 Stellen Personalbedarf angemeldet. Der Gemeinderat hat im Zuge des Haushaltssicherungskonzepts 2002 (GRDrs 999/2002) einige Bedingungen für die Ablösung der rechtswidrigen Werkvertragsverhältnisse für Hausmeister in den Bezirksämtern und weiteren Ämtern beschlossen. Dabei wurde für Bad Cannstatt ein Personalbedarf für eine Stelle anerkannt. Die Stellvertretung und der zusätzliche Betreuungsbedarf sind durch Fremdvergabe auszugleichen.
Sollte der Gemeinderat eine nachfragegerechtere Nutzung des Saales beschließen, wären die Vorgaben der Haushaltssicherung anzupassen und u. a. auch die Mittel für die Fremdvergabe der Reinigung zu erhöhen.
2. Im Rahmen der Maßnahmen zur Optimierung der Gebäudereinigung durch externe Firmen ist vorgesehen, unter anderem auch die Reinigung der Gebäude des Bezirksamts Bad Cannstatt zu überprüfen. Die Verwaltung wird dann bis Mitte des Jahres eine der Nutzung angemessene Reinigung veranlassen.