Anlagen: Text des Antrags Die Stadtverwaltung - hier Stadtplanungsamt und Amt für Stadterneuerung - können die Arbeiten an der Flächennutzungsplanänderung, Bebauungsplanung und Bodenordnung nicht von sich aus, sondern nur nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart beenden. Entsprechende Beschlüsse wurden bereits für die Aufstellung des Bebauungsplans im Jahr 1993 und für die Änderung des Flächennutzungsplans am 02. Juli 2002 gefasst. Zur Zeit werden die Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bearbeitet (u. a. auch die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart). Über diese Anregungen und eventuelle Modifikation des Bebauungskonzeptes wird der Ausschuss für Umwelt und Technik voraussichtlich diesen Herbst noch beraten. Dr. Wolfgang Schuster