Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
316/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/14/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: 6200-01.02



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/03/2009
Betreff
    Kennzeichenscanning - ohne uns!
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:



Die Stadt plant im Rahmen des weiteren Ausbaus der Integrierten Verkehrsleitzentrale die ereignisorientierte Leitung des motorisierten Individualverkehrs im Bereich
B 27-Süd mit der Integration des Park-and-Ride-Parkhauses Albstraße. Integraler Bestandteil ist die Ermittlung der Reisezeit vom Albplatz bis zum Charlottenplatz. Wenn die Reisezeit über die Neue Weinsteige aufgrund von Unfällen, Baustellen oder hohem Verkehrsaufkommen die üblichen Werte überschreitet, soll dem Autofahrer mit zwei dynamischen Informationstafeln die überdurchschnittliche Reisezeit auf der Straße und zu Vergleichszwecken die Reisezeit der Stadtbahn angezeigt werden. Aufgrund der Information kann der Autofahrer entscheiden, ob er ggf. auf die Stadtbahn umsteigen, eine andere Fahrtroute wählen oder die längere Reisezeit in Kauf nehmen will.

Die Reisezeit wird wie folgt ermittelt. Spezielle Kameras, die im Infrarotbereich arbeiten, erkennen das Fahrzeugkennzeichen (Automatic Number Plate Recognition-Kameras). Innerhalb von Mikrosekunden wird diese Information direkt in der Kamera irreversibel in eine anonymisierte Zeichenkette umgewandelt (Salted-Hash-Verfahren). Dieses Verfahren unterscheidet sich von einem herkömmlichen Verschlüsselungsverfahren dadurch, dass eine Rückumwandlung durch einen ggf. „geknackten“ Schlüssel nicht möglich ist. Es werden auch keine Bilder gespeichert.

Die anonymisierte Zeichenkette, die einer unpersönlichen Signatur gleichkommt, wird mit einem Zeitstempel versehen und in einem speziell gesicherten Server kurzfristig gespeichert. Sobald die gleiche anonymisierte Zeichenkette nach einigen Minuten am Ausfahrquerschnitt wieder erkannt wird, berechnet das System die Reisezeit und löscht unmittelbar die anonymisierte Zeichenkette aus dem System. Wenn eine Zeichenkette nicht innerhalb einer Stunde nochmals erkannt wird, löscht das System diese Zeichenkette ebenfalls. Wiederholte Fahrten sind somit systembedingt nicht erfassbar. Nur die berechneten Reisezeiten ohne Hinweise auf spezielle Fahrzeuge werden vom Systemserver in die IVLZ übertragen. Eine andere Auswertung als die Reisezeit ist systembedingt nicht möglich.


Antworten:

1. Bei der Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen im März 2009 war sowohl der technischen Verwaltung als auch dem bearbeitenden Ingenieurbüro das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2009 nicht bekannt. Derzeit klärt die Stadtverwaltung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten die Auswirkungen des Gerichtsurteils auf die Anwendung in Stuttgart.

2. Mit Induktionsschleifen kann punktuell die Verkehrsqualität ermittelt und daraus der Verkehrsablauf abgeschätzt werden. Aufgrund der örtlichen Randbedingungen von der Anschlussstelle Sigmaringer Straße bis zum Charlottenplatz sind Induktionsschleifen für Zwecke der Reisezeitermittlungen hier nicht geeignet.

3. Stuttgart ist in Deutschland Pilotanwender.

4. Es werden SICORE-Kameras der Firma Siemens eingesetzt.

5. Es ist derzeit kein weiterer Ausbau geplant.









Dr. Wolfgang Schuster