Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
190/2002
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
08/26/2002
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 6233-00
Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Johnson Sabine (DIE REPUBLIKANER)
Datum
06/03/2002
Betreff
Familienfreundliches Stuttgart - Rampen für Kinderwagen an Stuttgarter Staffeln
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
zu Anfrage 1
zu 1.
Bei der Neuplanung von Treppenanlagen werden meist die Kinderwagenrampen gleich mit hergestellt. An den bestehenden Treppen innerhalb des Stadtgebietes werden jährlich mehrere Kinderwagenrampen nachgerüstet.
zu Anfrage 2
zu 2.
Die Einrichtung von Kinderwagenrampen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Da eine stufenlose Verbindung grundsätzlich die bessere Lösung darstellt, wird geprüft, wie weit die Umwege sind bzw. ob diese zumutbar erscheinen.
Die Treppen selbst müssen, da die Benutzung von Kinderwagenrampen nicht ganz unproblematisch ist, verschiedene Kriterien erfüllen. Die Restbreite der Treppenanlage muss ausreichend sein. Diese sollte ca. 1,50 m nicht unterschreiten, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Die zu überwindende Höhe darf nicht zu groß sein, bzw. entsprechende Ruhepodeste sollten vorhanden sein.
Im vergangenen Jahr wurden ca. 10 Treppen mit Kinderwagenrampe geplant, zur Ausführung beauftragt oder fertiggestellt.
zu Antrag 1
Der Zugang zu Gebäude Wiederholdstraße 24 besteht über die dortige Treppe. Innerhalb des Grundstücks wäre ebenfalls eine Kinderwagenrampe bis zum Praxiseingang notwendig. Frau Dr. Göhlich-Ratmann sagte zu, hier Veränderungen vorzunehmen, wenn die öffentliche Treppe mit einer Kinderwagenrampe ausgestattet wird.
Die Treppe hat eine Breite von ca. 2.00 m. Bei Einrichtung einer Kinderwagenrampe bleibt lediglich eine Restbreite von 1.00 m übrig. Deswegen solll nur der untere Treppenlauf mit Stahlschienen ausgestattet werden. Somit wird die Erreichbarkeit der Praxis mit Kinderwagen ermöglicht.
zu Antrag 2
Der Bedarf an Rampen wird von den Bürgern bzw. von den Bezirksämtern festgestellt. Das Tiefbauamt prüft die bauliche Machbarkeit und stimmt sich mit anderen Beteiligten und dem Bezirksbeirat ab.
zu Antrag 3
Eine öffentliche Anfrage über das Amtsblatt ist nicht notwendig, da es sich in der Vergangenheit zeigte, dass ausreichend Informationen an die Verwaltung gelangen.
Dr. Wolfgang Schuster