Stellungnahme zum Antrag

274/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/29/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4531-02



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Zeeb Jürgen (Freie Wähler), Zeeb Rolf (FDP/DVP) , FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/26/2002
Betreff
    Familiencard 2002/2003
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Der für das FamilienCard-Verfahren kalkulierte Aufwand im Bürgerservice (Bürgerbüros und Bürgerinfos) von 3,4 Stellen setzt sich zusammen aus Zeitanteilen für die
Für den gesamten Vorgang werden pro Antrag/Person ca. 5 Minuten benötigt. Davon entfällt nur ein geringer Teil auf die einfach gehaltene Überprüfung der vorzulegenden Einkommensnachweise. Allerdings spricht ein Teil der Neuantragsteller ohne Einkommensnachweis vor und verursacht hierdurch einen spürbaren Mehraufwand (Information, Bitte um erneute Vorsprache etc.).
Die Einkommensprüfung selbst ist unkompliziert und wird auch von den Bürgern entsprechend akzeptiert.

Für die erforderlichen zusätzlichen Personalkapazitäten bei den Bürgerbüros und der Bürgerinfo wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2002/2003 eine Honorarsumme von 128.000 € jährlich bewilligt. Diese Mittel können allerdings ohne entsprechende Stellenschaffungen (der Einsatz von Honorarkräften ist nicht möglich) nicht in Anspruch genommen werden. Sie dienten deshalb der teilweisen Erfüllung der Einsparquote aus dem Haushaltssicherungskonzept 1994 und stehen insofern auch nicht mehr zur Verfügung.


Würde für die Überprüfung der Einkommensverhältnisse ein Fünftel der Bearbeitungszeit des Gesamtvorganges benötigt, wären hierfür Personalkosten in Höhe von 26.000 € bzw. Personalkapazitäten im Umfang von 0,68 Stellen erforderlich.

Die Anzahl der Anspruchsberechtigten nach der jetzigen Regelung dürfte weitgehend erreicht sein. Bei einem Verzicht auf eine Einkommensprüfung könnten 85.000 Kinder und Jugendliche in der Altersgruppe von 0 bis 16 Jahre die FamilienCard beantragen. Für eine annähernd genaue Schätzung, wieviel neue FamilienCards ohne Einkommensgrenze tatsächlich ausgestellt würden, fehlen die Anhaltspunkte. Legt man eine Zunahme von 6.000 bis 10.000 zu Grunde, würde sich der Aufwand für die Verwaltung und die Leistungen gegenüber dem bisherigen Verfahren erhöhen.

Mehrkosten für Leistungen:

Für die Leistungen (Kartenguthaben) würden Mehrkosten in Höhe von 252.000 € (bei 6.000 zusätzlichen FamilienCards) bis 420.000 € (bei 10.000 zusätzlichen FamilienCards) entstehen. Hinzu kämen entsprechende Einnahmeausfälle bei der Musikschule und zusätzliche Ausgaben bei der Stadtranderholung, da hier FamilienCard-Inhaber jeweils eine 20 %-Ermäßigung erhalten.

Zum Vergleich: Setzt man die eingesparten 26.000 € Verfahrenskosten in Bezug zu den Leistungen, könnten damit lediglich 595 neue FamilienCards finanziert werden.

Allerdings wären die zusätzlichen Leistungen im Rahmen des vorhandenen Budgets von 3,06 Mio. € finanzierbar, sofern sich der für 2002 zu erwartende Ausnutzungsgrad nicht wesentlich erhöht. Für 2002 rechnet die Sozialverwaltung mit 49.500 (Vorjahr 47.850) aufgeladenen, bzw. neu ausgegebenen FamilienCards. Der Umsatz wird sich voraussichtlich von ca. 57 % des Umlaufguthabens auf ca. 70 % erhöhen. Von den veranschlagten Haushaltsmitteln werden damit voraussichtlich ca. 2.079 Mio. € verbraucht.

Erhöhter Aufwand für die Bearbeitung:

Mit der Anzahl der neuen Antragsteller steigt auch der Bearbeitungsaufwand im Bürgerservice. Da 4/5 des Aufwandes auf die Ausstellung/Aufladung, Erfassung und Information entfallen, würde damit der Einspareffekt im Umfang von 26.000 € in Höhe von ca. 12.300 € (bei 6000 FamilienCards) bis ca. 20.500 € (bei 10.000 FamilienCards) wieder aufgezehrt.

Zusätzlich entstünde ein Aufwand in Höhe von ca. 1.000 € durch die Zunahme der Abbuchungs- und Rückerstattungsvorgänge.




Ein Versand an alle Anspruchberechtigten kommt als Alternative nicht in Betracht, da hierfür neue Karten und Porto finanziert werden müssten. Diese Kosten würden voraussichtlich ca. 130.000 € pro Jahr betragen.

Fazit:

Eine spürbare Reduzierung der Verfahrenskosten ist durch den Verzicht auf die Einkommensprüfung nicht zu erreichen. Dagegen muss mit einer deutlichen Zunahme der Aufwendungen für die Finanzierung der Leistungen gerechnet werden. Ich empfehle, das bisherige Verfahren beizubehalten.






Dr. Wolfgang Schuster