Stellungnahme zum Antrag
143/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/18/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: 2041-02



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Baumstark Robert (SPD), Thurner Robert (SPD)
Datum
    03/23/2001
Betreff
    Berufsschulzentrum Leobener Straße, Feuerbach, Sporthalle und Freisportanlage
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Im Jahre 1991 hatte der Verwaltungsausschuss das endgültige Raumprogramm und die Vorplanung für eine 2-teilbare Sporthalle mit Hallenwartwohnung und Freisportanlagen im Gebiet Schelmenäcker beschlossen (GR Drucksache Nr. 83/1991).

1993 wurde das Baugenehmigungsverfahren für die geplante Sporthalle allerdings ausgesetzt, weil das Grundstück für die Sporthalle und die Freisportanlagen außerhalb des Umlegungsgebietes lag und der Grunderwerb nicht abgeschlossen war, so dass das im Bauantrag dargestellte Grundstück nicht gebildet werden konnte. Außerdem bestand aufgrund der laufenden Haushaltskonsolidierung keine Chance, dass das Vorhaben anfinanziert würde.

Nach wie vor besteht in Feuerbach ein großer Bedarf an Schulsportstätten. Daher muss die Festhalle Feuerbach (Bonatz-Bau) weiterhin auch für den Schulsport genutzt werden.

Die Fortführung des Grunderwerbs zum Bau der Sporthalle und der Freisportanlagen konnte noch nicht abgeschlossen werden. Sieben Grundstücke sind noch in privatem Eigentum. Der Grunderwerb gestaltet sich als sehr schwierig, da zwischen den Eigentümern der für den Sporthallenbau notwendigen Grundstücke und der Stadt sehr unterschiedliche Preisvorstellungen bestehen. Wann mit einem Abschluss des Grunderwerbs gerechnet werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar.

Die Planung der Sporthalle einschließlich der Freisportanlagen entspricht weitestgehend dem heutigen Standard. Für die weiteren Planungsschritte wird das Hochbauamt die Planung der Sporthalle modifizieren und den aktuellen Anforderungen anpassen (Sporthalle Wolfbusch und Sporthalle beim Johannes- Kepler- Gymnasium - ohne Hallenwartwohnung -). Bei der Weiterführung der Planung ist eine indexbereinigte Kostenfortschreibung erforderlich.

Vom Grunderwerb, der sich sehr schwierig gestaltet, wird es abhängen, wann der Baubeschluss gefasst und ob das Vorhaben in den Doppelhaushalt 2002/2003 aufgenommen werden kann. Die Fortführung und Anpassung der Planung (Leistungsphase 4-6) wird bis voraussichtlich im Mai 2002 abgeschlossen sein.







Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister