Beantwortung zur Anfrage
364/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/11/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB-0500-12



Zwischennachricht
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/18/2002
Betreff
    Pflichtquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Nach der jetzt geltenden Rechtslage können u.a. die Stellen von Personen, deren Arbeits- oder Dienstverhältnis ruht (z.B. wegen Elternzeit oder unbezahltem Urlaub bzw. Wehr-/Zivildienst), solange eine Vertretung eingestellt ist, für die Berechnung der Schwerbehindertenquote außer Betracht gelassen werden. Jeder Einzelfall muss im entsprechenden EDV-Verfahren manuell verschlüsselt werden. Diese jährlich vorzunehmende Bereinigungsaktion nimmt noch einige Zeit in Anspruch. Sie ist jedoch zwingend erforderlich, weil sich sonst für die einzelnen Ämter und Eigenbetriebe, wie auch für die gesamte Stadtverwaltung unzutreffende Schwerbehindertenquoten ergeben würden.

Eine Beantwortung der Anfrage kann deshalb erst im Januar 2003 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt liegen auch die Schwerbehindertenquoten der Großstädte vor.







Dr. Wolfgang Schuster