Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
424/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/05/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1515-00



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    12/14/2006
Betreff
    Feinstaubmeßstelle am Neckartor
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1:

Die Messstelle am Neckartor wurde von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg eingerichtet. In der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sind die Anforderungen an die Lage der Probenahmestellen für Luftschadstoffmessungen formuliert, sie lauten wie folgt:

Großräumige Standortkriterien:
Betroffenheit: Direkte oder indirekte Betroffenheit der Bevölkerung muss vorliegen.
„Worst case Messungen“: An Stellen mit den vermutlich höchsten Konzentrationen sollen Messungen durchgeführt werden, an denen aber eine Betroffenheit der Bevölkerung vorhanden sein muss.
Repräsentativität:
- Verkehrsmessstellen: 200m²
- Städtische Hintergrundmessstellen: mehrere km²
- Messstellen zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation: mind. 1000 km²
Entfernung zu Ballungsräumen: mind. 20 km
Entfernung zu bebautem Gebiet: mind. 5 km


Lokale Standortkriterien:
Hindernisse: Keine Beeinträchtigung des Luftstroms durch Hindernisse. Einige Meter Abstand von Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hindernissen. Ausnahme: Messungen an der Baufluchtlinie -> Mindestabstand zu Gebäude: 0,5 m.
Ansaughöhe: Einlass der Ansaugung sollte zwischen 1,5 m (Atemzone) und 4 m über dem Boden sein. Ausnahmen u.U. bis 8 m möglich, z.B. wenn die Station ein größeres Gebiet repräsentieren soll.
Abstand zu lokalen Quellen: die Einleitung von unverdünnten Emissionen lokaler Quellen in die Messgasansaugung ist zu vermeiden.
Abluft der Messstation darf nicht in der Nähe der Messgasansaugung frei gesetzt werden.
Probennahmestelle für den Verkehr:
- mind. 25 m von nächster Kreuzung und 4 m von Mitte des nächsten Fahrstreifens
- für NO2 und CO höchstens 5 m von Fahrbahnrand
- PM, Pb und Benzol müssen so gemessen werden, dass sie für nächste Baufluchtlinie repräsentativ sind.

Der Aufstellungsort ist nicht beliebig auswählbar. Es besteht daher kein Grund, die Messstelle zu verlegen.

Die Einrichtung einer weiteren Messstelle in der Neckarstraße ist nicht notwendig. Aus Berechnungen des Gutachterbüros Lohmeyer ist die Schadstoffbelastung im gesamten Stuttgarter Hauptstraßennetz bekannt. Das Problem der Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub und Stickstoffdioxid beschränkt sich nicht auf die Messstellen. Vielmehr gibt es Überschreitungen der Grenzwerte an zahlreichen stark befahrenen Straßen. Das gilt auch für Bereiche der Neckarstraße. Das Problem kann daher nicht durch Verlegen einer Messstelle gelöst werden.

Zu 2:

Das Gutachten des Fraunhofer Instituts Verkehrs- und Infrastruktursysteme liegt dem Amt für Umweltschutz vor. Es beschäftigt sich mit dem Zusammenhang von Witterungseinflüssen (Wind, Niederschlag, Strahlung) auf die Luftschadstoffbelastung. Die Ergebnisse bestätigen den seit Jahrzehnten bekannten Wissensstand der Umweltmeteorologie.

Ursächlich für hohe Belastungen sind zum einen Schadstoffquellen, zum anderen Wettersituationen, welche den notwendigen Luftaustausch behindern. Das Gutachten stellt lediglich den Einfluss des Wetters dar. Es ist insofern irreführend, als auf den Einfluss der natürlichen Belastung und der Schadstoffemittenten nicht eingegangen wird. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass in sehr gut durchlüfteten Städten hohe Schadstoffbelastungen in der Außenluft kaum auftreten werden, selbst wenn zahlreiche starke Emittenten vorzufinden sind. Auf die Stickoxide geht das Gutachten nicht ein. Die Verwaltung hält eine Berichterstattung über das Gutachten daher nicht für sinnvoll.

Im Übrigen gibt es auch für Stickstoffdioxid Grenzwerte, was die Schädlichkeit dieses Stoffes unterstreicht.






Zur Frage:

An den Messstellen wird auch Stickstoffdioxid kontinuierlich gemessen. Auch hier sind in Stuttgart Gebiete in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen hoch belastet. Erlaubt sind im Laufe eines Jahres derzeit 175 Überschreitungen des Stundenwertes von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Am Neckartor wurden 2006 853 Überschreitungen und an der Hohenheimer Straße 548 Überschreitungen festgestellt. Ab 2010 sind nur noch 18 Überschreitungsstunden zulässig.







Dr. Wolfgang Schuster