Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
164/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/16/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: 8220-06.6



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    03/29/2001
Betreff
    Fahren ohne gültigen Fahrschein im VVS
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Stellungnahme des VVS zum Antrag-Nr. 164/2001
“Fahren ohne gültigen Fahrschein im VVS”


Das Thema “Sicherung der Fahrgeldeinnahmen” nimmt sowohl im Verkehrs- und Tarif-verbund Stuttgart als auch bei der SSB einen hohen Stellenwert ein. Das Aufgabenge-biet der Einnahmensicherung hat im Wesentlichen drei Aufgaben zu erfüllen:

1. Reduzierung der Fahrgeldmindereinnahmen durch Schwarzfahrer.
2. Der Kauf eines Fahrausweises muss sich lohnen (Prävention).
3. Erhöhung der subjektiven Sicherheit durch Personalpräsenz.

Die Prüferdisposition für das Verkehrsgebiet der SSB (z.Zt. 60 Mitarbeiter) und zukünf-tig auch die Fahrausweisprüfungen in der Region, die im Auftrag des VVS auch von der SSB durchgeführt werden, erfolgen grundsätzlich ergebnisorientiert. Die Prüfer werden solange in den kritischen Bereichen eingesetzt, bis die “Schwarzfahrerzahlen” zurück-gehen.
Für diese Disposition wurde ein spezielles Softwareprogramm entwickelt. Prüfungen finden in allen SSB-Verkehrsmitteln entsprechend der Fahrgastganglinie auch in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende statt.

Sowohl bei der SSB als auch beim VVS liegen konkrete statistische Auswertungen vor. Diese geben Aufschluss über die Anzahl der geprüften Fahrgäste, die beanstandeten Fahrgäste, die Beanstandungsquoten einzelner Linien und Strecken-abschnitte, die Beanstandungsgründe, den Kontrollgrad usw.
Die durchschnittliche Beanstandungsquote im Verbund, d.h. die Anzahl der beanstan-deten Fahrgäste im Verhältnis zu den geprüften Fahrgästen, lag im Jahr 2000 im VVS-Verkehrsgebiet ziemlich einheitlich bei ca. 2,8%.
Aussagen über Alter, Geschlecht oder Nationalität lassen sich nicht treffen, da Bean-standungsfälle in allen Altersgruppen, Nationalitäten und sozialen Schichten zu finden sind.

Treten in einzelnen Bereichen, z.B. an Schulzentren, erhöhte Beanstandungswerte auf, wird diesen mit speziellen Abgangsprüfungen entgegengewirkt. Bei diesen werden alle ankommenden Schüler beim Verlassen des Fahrzeuges geprüft (100% Prüfung).

Zu den im Antrag gestellten Fragen gilt Folgendes:

Zu 1 und 3:
Die SSB wird ihre Anstrengungen, die Fahrgeldmindereinnahmen weiter zu reduzieren, in den kommenden Monaten durch die Integration der “Mobilen Fahrgastbetreuer” in den Prüfdienst weiter intensivieren.
Bei der SSB werden zur Zeit jährlich ca. 1,5 Mio. Fahrgäste geprüft. Dies entspricht ei-nem Kontrollgrad von ca. 1%.

Zu 2:
Das erhöhte Beförderungsentgelt von bis zu 60 DM ist seit 1989 stabil. Die Tarife für die Personenbeförderung haben sich in den vergangenen Jahren erhöht. Um hier wieder ein ausgewogenes Verhältnis herzustellen, scheint eine Anhebung des erhöhten Beför-derungsentgeltes durchaus vertretbar. Hierzu bedarf es jedoch einer Änderung der § 9 Abs. 2 VOAllgBefBed. und § 12 Abs. 2 EVO. Der Verband deutscher Verkehrsunter-nehmen und weitere Ausschüsse sprachen sich bereits für eine Gesetzesänderung nach dem 01.01.2002 auf bis zu 40 EURO aus.







Dr. Wolfgang Schuster