Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/19/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 9000-00
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Küstler Ulrike (DIE LINKE.) , DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
11/12/2008
Betreff
Aktuelle Finanzkrise und Cross Border Leasing II.
Gemeinderat muss einbezogen werden!
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung begründet, warum die Gemeinderäte der in den Wasserversorgungszweckverbänden zusammengeschlossenen Kommunen erst nachträglich über die Maßnahmen unterrichtet werden sollen, wenn doch spätestens seit Mitte November die Probleme bekannt waren,
Die Verbandsversammlungen der Zweckverbände Bodenseewasserversorgung und Landeswasserversorgung entscheiden am 25.11.2008 darüber, welche Bank bzw. Finanzinstitution als erfüllungsübernehmende Partei in der CBL-Transaktion den Zuschlag erhalten soll. Wer hierfür überhaupt in Frage kommt und welche Vor- und Nachteile mit den jeweiligen Angeboten verbunden sind, steht erst nach Abschluss der mit den Bewerbern durchzuführenden Verhandlungen fest. Die Ergebnisse der Verhandlungen mit den Bewerbern werden voraussichtlich erst unmittelbar vor der Verbandsversammlung, also erst am Tag der Verbandsversammlung selbst, vorliegen. Aller Voraussicht nach ist es daher nicht möglich, dass sich ein Gemeinderat einer Mitgliedskommune vor der Durchführung der Verbandsversammlung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens befassen kann.
Die Stadtverwaltung begründet, warum die Bürgermeister dieser Kommunen in nachträglichen Eilentscheidungen die Maßnahmen der Geschäftsführungen absegnen sollen, wenn doch jetzt bereits die Handlungsnotwendigkeiten auf dem Tisch liegen, und warum dieses Vorgehen - verbunden mit der Ausschaltung der Gemeinderäte - Rechtens sein soll.
Wie oben ausgeführt, werden die entscheidungserheblichen Fakten der Ausschreibung erst unmittelbar vor der Verbandsversammlung am 25.11.2008 vorliegen.
Die Stadtverwaltung informiert den Gemeinderat umgehend über die Entwicklung der Finanzanlagen der Stadt und ihrer Beteiligungen, insbesondere der Spezialfonds.
Siehe die Beantwortung zur Anfrage 389/2008.
Die Stadtverwaltung informiert den Gemeinderat umgehend über die Entwicklung bei der Bodensee- und der Landeswasserversorgung.
Die Zweckverbände BWV und LW nutzen die vertraglich vereinbarte Möglichkeit, ein mit der Abwicklung der CBL-Verträge betrautes Finanzinstitut, dessen ursprüngliche Bewertung auf dem Finanzmarkt herabgestuft wurde, auszutauschen. Die dafür notwendigen Maßnahmen sind vertragsgemäß ergriffen worden. So wurde für die betroffenen Bankdienstleistungen ein Ausschreibungs- und Vergabeverfahren eingeleitet. Angebote werden nach entsprechenden Verhandlungen mit den Bietern Mitte November 2008 erwartet.
Eine Entscheidung durch die zuständigen Verbandsgremien fällt am 25. November 2008. Die Kosten des Austausches dieser Vertragsparteien können bei der momentanen Situation der Finanzmärkte noch nicht abschließend beziffert werden. Dies wird erst möglich sein, wenn die Angebote der Verbandsversammlung vorgelegt werden.
Die Stadtverwaltung informiert den Gemeinderat umgehend über den Stand aller Cross Border Leasings der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen inklusive der Frage der Vertragsrückabwicklung.
Wie bereits in der Beantwortung zur Anfrage 376/2008 ausgeführt, waren bislang Rating-Herabstufungen bei den beteiligten Banken und Finanzinstitutionen der CBL-Transaktionen der LHS und ihrer Beteiligungen nicht zu verzeichnen. Maßnahmen zur Umstrukturierung waren daher nicht erforderlich.
Eine einseitige Kündigungsmöglichkeit der Landeshauptstadt besteht nicht. Grundsätzlich wäre eine einvernehmliche Beendigung durch alle Beteiligten der Transaktion möglich. Die Landeshauptstadt sieht jedoch aktuell keine Notwendigkeit initiativ zu werden. Wenn die Landeshauptstadt von einem Investor ein Angebot zu einer Vertragsbeendigung unterbreitet wird, ist unter anderem die Wirtschaftlichkeit des Angebotes zu prüfen.
Die Stadtverwaltung bezieht den Gemeinderat vorher in die zu treffenden Entscheidungen ein.
Bei Entscheidungen, die über das Geschäft der laufenden Verwaltung hinausgehen wird der Gemeinderat einbezogen.