Stellungnahme zum Antrag
132/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/13/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7837-05



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    03/31/2004
Betreff
    Mobilfunk-Sendemast in der Helfferichstraße: Schutz der Bevölkerung geht vor - klare Ablehnung von Sendemasten in Wohngebieten
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:







Zum Antrag ist zunächst festzustellen, dass seit Änderung der Landesbauordnung im Oktober 2003 eine Genehmigungspflicht für Mobilfunkanlagen in der Regel nicht (mehr) besteht. Allerdings gilt weiterhin, dass Ausnahmen oder Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans besonders zu beantragen sind, wenn die Errichtung der Mobilfunkanlagen diesen widersprechen.

Für den Standort Helfferichstraße 2 hat die Betreiberin der geplanten Mobilfunkanlage eine Ausnahme von der Festsetzung zur Art der Nutzung - allgemeines Wohngebiet - beantragt. Die Ausnahme ist nach der Rechtsprechung regelmäßig zu erteilen, weil die Gemeinden nicht berechtigt sind, solche Anlagen mit Mitteln des Städtebaurechts von allgemeinen Wohngebieten fernzuhalten, auch wenn etwaige Gesundheitsgefährdungen durch die Wirkung elektromagnetischer Felder nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden können und in Teilen der Bevölkerung deshalb eine erhebliche Unsicherheit besteht. Insofern gibt es keine unklare Rechtslage.










Der Standort Helfferichstraße 2 wurde mehrfach im Unterausschuss Mobilfunk des Ausschusses für Umwelt und Technik behandelt mit dem Ergebnis, dass der Antragstellerin die Ausnahme von der Festsetzung allgemeines Wohngebiet nicht versagt werden kann. Dabei sind auch die Argumente der Betreiberin für eine Versorgung des Gebiets mit der UMTS-Technik berücksichtigt worden, sowie ihre Bemühungen, mit Sprechern der Bürgerinitiative ins Gespräch zu kommen, um alternative Standorte zu finden.






Dr. Wolfgang Schuster