Stellungnahme zum Antrag

236/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/27/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: 1102-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/04/2002
Betreff
    Videoüberwachung in Stadtbahnen und S- bzw. U-Bahn-Haltestellen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Zur Zeit sind bei der SSB 219 Kameras, vorwiegend noch in Schwarz-Weiß-Optik, im Einsatz, die den Bahnsteigbereich oder betrieblich sensible Bereiche überwachen. Es handelt sich bis auf eine Ausnahme ausschließlich um stationäre Kameras (festes Objektiv, fester Standort). Die Kameras können in der Betriebsleitstelle an einer zentralen Monitorwand (20 Monitore) und an den Bedienplätzen eingesehen werden. Die Kamerabilder werden nach betrieblichen Erfordernissen zur Überwachung aufgeschaltet. Da der Betriebsablauf im Vordergrund steht, spielen mögliche polizeirelevante Vorgänge nur eine untergeordnete Rolle. Die Betriebsleitstelle ist rund um die Uhr besetzt.


2. Derzeit besteht beim Führungs- und Lagezentrum der Landespolizeidirektion Stuttgart II die Möglichkeit, bei Vorfällen im Bereich der SSB-Haltestellen die manuelle Aufschaltung bei der SSB anzufordern. Außerdem nimmt die SSB AG eine Aufschaltung im Führungs- und Lagezentrum der Landespolizeidirektion Stuttgart II vor, wenn bei der Überwachung eine Straftat oder ein anderer polizeirelevanter Vorgang beobachtet wird. Bei Bedarf kann das Kamerabild in der SSB-Leitstelle aufgezeichnet werden. Bei der Auslösung eines Notrufs im Bereich der unterirdischen Haltestellen wird die Bildübertragung zum Führungs- und Lagezentrum automatisch ausgelöst. Derzeit können die Kamerabilder, die für polizeiliche Einsatzzwecke nur sehr eingeschränkt verwendet werden können, lediglich auf einen Monitor im Führungs- und Lagezentrum aufgeschaltet werden.


3. Die Fahrzeuge der neuen Stadtbahn-Generation sind mit je 4 Kameras ausgerüstet. Die Aufzeichnungen können bei Bedarf eingesehen werden. Dies ist vor allem bei der Verfolgung von Straftaten relevant (Beweissicherung). Eine Online-Übertragung erfolgt nicht. Zug um Zug werden auch ältere Fahrzeuge nachgerüstet.


4. Grundsätzlich stehen bei der SSB für die Videoüberwachung betriebliche Erfordernisse im Vordergrund. Bei der Neuanschaffung oder –installation von Überwachungskameras können jedoch die Belange der Landespolizeidirektion Stuttgart II berücksichtigt werden, soweit dies mit den betrieblichen Erfordernissen vereinbar ist. Aus Sicht der Landespolizeidirektion Stuttgart II wäre eine “Mitnutzung” der Kameras für polizeiliche Zwecke z. B. durch zeitweise oder aktive Aufschaltmöglichkeiten wünschenswert. Die SSB wird mit der Landespolizeidirektion Stuttgart II bei Anschaffung eines neuen Rechnersystems, das voraussichtlich für 2005/2006 geplant ist, konkrete Gespräche über weitere Vernetzungsmöglichkeiten führen. Die Landespolizeidirektion Stuttgart II kann außerdem in Einzelfällen das Kabelnetz der SSB für Bildübertragungen mitbenutzen, soweit nicht betriebliche Belange der SSB entgegenstehen.

5. S-Bahnbereich



Dr. Wolfgang Schuster