Stellungnahme zum Antrag
189/2005

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/30/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: 2041-02



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Rudolf Joachim (CDU), Barg Stefan (CDU), Heinz Elisabeth (CDU), Pfau Ursula (CDU), Sauer Jürgen (CDU)
Datum
    06/09/2005
Betreff
    Turn- und Versammlungshalle Stuttgart-Münster
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Vorbemerkung:

Das Bauvorhaben wurde in vielen Gesprächen mit den Fraktionen im Gemeinderat, dem Bezirksbeirat und den örtlichen Vereinen vorbesprochen. In der Sitzung des interfraktionellen Arbeitskreises am 30. März 2001 wurde zum weiteren Vorgehen die Richtungsentscheidung getroffen. Der Gemeinderat hat am 11.10.2001 mit der GRDrs. 799/2001 das Raumprogramm beschlossen. Mit dem Vorplanungsbeschluss vom 26.11.03 (GRDrs. 714/2003) wurden Maßnahmen festgelegt, um die Kosten zu begrenzen und die Finanzierung sicherzustellen. Daraufhin hat der Gemeinderat am 16.12.04 (GRDrs. 1011/2004) den Baubeschluss mit Gesamtkosten von 8,43 Mio. € gefasst.

Zu den Anregungen des TSV Münster vom 20.03.05 nehme ich wie folgt Stellung:

Beleuchtung der Halle

Die ursprünglich vorgesehene Beleuchtungsstärke von 750 Lux wurde im Vorplanungsbeschluss (siehe GRDrs 714/2003) aus Kostengründen auf 600 Lux reduziert. Höhere Beleuchtungsstärken sind nach den Bestimmungen der internationalen Tischtennisförderation nur für internationale Wettbewerbe gefordert.


Sporthallenboden / Nutzung mit Straßenschuhen / Bestuhlung

Der Sporthallenteil der Turn- und Versammlungshalle Münster ist keine Versammlungsstätte und ist für sportliche Nutzungen konzipiert. Es wird ein flächenelastischer Sportboden mit Linoleumoberbelag eingebaut. Dieser erlaubt auch die Begehung mit Straßenschuhen. Entsprechend ist mit einem erhöhten Staub- und Straßenschmutzeintrag zu rechnen, der einen zusätzlichen Reinigungsaufwand nach sich zieht. Bei einer etwaigen zusätzlichen Bestuhlung bei Ringkampfveranstaltungen werden Läufer zum Schutz des Hallenbodens bereitgestellt.
Blendschutz / Abdunklung der Fenster / Einsicht in die Sporthalle

Der vorgesehene Blendschutz wurde mit dem Vorplanungsbeschluss (siehe GRDrs 714/2003) aus Kostengründen zurückgestellt. Eine Nachrüstung wäre möglich und wird planerisch vorgesehen. Die Realisierung könnte bereits im Zuge der Baumaßnahme erfolgen, wenn eine Finanzierung im Rahmen der Projektmittel möglich wäre (Kosten 41.000,-- €).

Reduzierung von Ballverlusten

Eine Nutzung für den Tischtennissport wurde bei den Planungen berücksichtigt, Nischen und Lücken wurden vermieden.

Wandflächen

Die Oberflächen der Prallwände werden in Holz, höherliegende Wandflächen in Sichtbeton gefertigt. Die Ausführung entspricht den Vorgaben der DIN 18032 (Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung, Grundsätze für Planung und Bau).

Trennwand zwischen den Hallenteilen

Die Ausführung entspricht in Konstruktion sowie in Material- und Farbauswahl dem üblichen Standard in anderen Sporthallen (DIN 18032). Die Trennwand ist zur Schalldämmung nur bedingt geeignet, da in den Randbereichen keine dichten Anschlüsse bestehen und im Bereich der Galerie vor den Umkleiden ein vollständig offener Durchgang vorhanden sein muss (Fluchtweg).

Grundausstattung der Halle mit Tischtennisplatten

Die Grundausstattung der Halle entspricht der üblichen Ausstattung der Sporthallen in Stuttgart. Tischtennisplatten sind in dieser Grundausstattung und im Projektbudget nicht enthalten und vom Verein selbst zu beschaffen. Im Rahmen der geltenden Sportförderrichtlinien der Stadt Stuttgart haben die Sportvereine die Möglichkeit, beim Sportamt einen Zuschuss auf die von Ihnen selbst zu beschaffenden Sportgeräte zu erhalten.

Flächen im Geräteraum

Die Geräteraumflächen entsprechen dem beschlossenen Raumprogramm. Die Unterbringung vereinseigener Geräte, insbesondere von Tischtennisplatten und Umrandungen, wurde entsprechend berücksichtigt.

Sporthallenvergabe

Vor Vergabe der Hallenzeiten werden die in Frage kommenden Vereine vom Sportamt (über den 1. Vorsitzenden bzw. die Geschäftsstelle) angeschrieben, um ihre Wünsche abzufragen.
Belegungswünsche können bereits jetzt geäußert werden und werden vorgemerkt. Die endgültige Belegung erfolgt aber rechtzeitig vor Fertigstellung der Halle.








Dr. Wolfgang Schuster