Stellungnahme zum Antrag
283/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/22/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4233-05



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Küstler Ulrike (PDS) , PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    09/27/2004
Betreff
    Stuttgarter Modell erhalten - Neukonzeption der Flüchtlingsunterbringung
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.:

Die Stadtverwaltung wird weiterhin an dem bewährten “Stuttgarter Modell” grundsätzlich festhalten, das die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in den Stadtbezirken in rd. 60 Objekten für 2 – 332 Menschen vorsieht. Das ursprüngliche “Stuttgarter Modell” sah bis Ende der 80er Jahre außer der dezentralen Unterbringung
– wie heute – in vielen verschiedenen Objekten – wie heute – noch vor, in einem Gebäude nicht mehr als 50 Flüchtlinge unterzubringen. Seit Anfang der 90er Jahre konnte diese Begrenzung aufgrund der dramatischen Zugangszahlen nicht mehr aufrechterhalten werden; Aus- und Übersiedler mussten sogar vorübergehend in Turnhallen untergebracht werden. Dies veranlasste die Landeshauptstadt Stuttgart, in den Stadtbezirken dezentral Behelfsbautendörfer für 160 bis 332 Flüchtlinge zu errichten. Den Schwerpunkt der Flüchtlingsunterbringung in Stuttgart bilden weiterhin 6 Behelfsbautendörfer, die je Platz und untergebrachter Person ca. die Hälfte kosten wie z. B. SWSG-Wohnungen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Höhe der Gebühreneinnahmen in allen Unterkünften gleich ist; sie richtet sich vielmehr nach dem Status des Bewohners. In Gemeinschafts- und Sammelunterkünften gleichen die Gebühreneinnahmen nahezu die Unkosten aus; in SWSG-Wohnungen sind die Kosten um bis zu 100 % höher als der Erlös durch Gebühren. Auch der Vergleich mit anderen Stadtkreisen (z. B. Mannheim: 650 Flüchtlinge in 6 Gebäuden; Nürnberg: 1.500 Flüchtlinge in 14 Gebäuden) zeigt, dass der Stuttgarter Weg einer humanen und sozialverträglichen Unterbringung von Flüchtlingen nach wie vor modellhaft ist.



Zu 2.:

Die Landeshauptstadt Stuttgart gehört zu den Kommunen, die bisher die vom Land für die Flüchtlingsbetreuung im staatlichen Bereich zur Verfügung gestellte Pauschale 1:1 an die freien Träger weitergegeben hat. Sie wird dies – allerdings in entsprechend gekürztem Umfang – auch künftig tun, da sie nicht Ausfallbürge für die vom Land reduzierte Kostenerstattung sein kann. Dies bedeutet naturgemäß, dass der bisherige Betreuungsschlüssel von 1:120 nicht mehr gehalten werden kann. Abhängig von den Unwägbarkeiten der Zuweisungen und der Verweildauer der Flüchtlinge wird sich der Betreuungsschlüssel voraussichtlich etwa verdoppeln. Die Verwaltung sieht sich hier auch an die Haushaltsplanberatungen 2004/2005 gebunden.


Zu 3.:

Für kranke, behinderte und traumatisierte Flüchtlinge werden in drei SWSG-Gebäu-den 15 adäquate Wohnungen vorgehalten (Objekte Burgstallstraße in S-Süd und Objekt Gustav-Barth-Straße in S-Heumaden). Darüber hinaus stehen in rd. 20 weiteren dezentralen Gebäuden entsprechende Wohnungen zur Verfügung.


Zu 4.:

Aus wirtschaftlichen Aspekten ist es nötig, die kostengünstiger zu betreibenden staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte und kommunalen Sammelunterkünfte im Gebäudebestand zu belassen und dafür teurere SWSG-Wohnungen für die Flüchtlingsunterbringung aufzugeben. Hinzu kommt, dass somit Wohnraum wieder an den allgemeinen Wohnungsmarkt zurückgegeben werden kann. Dies ermöglicht u. a. auch die Vermittlung an Wohnungssuchende aus der Vormerkdatei (vgl. Ziff. 2. “Rückgabe von SWSG-Wohnungen” der Anlage 1 zur GRDrs 635/2004).







Dr. Wolfgang Schuster