Stellungnahme zum Antrag
62/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/08/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6212-11.3



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Föll Michael (CDU), Schmid Roland (CDU), Hill Philipp (CDU)
Datum
    02/22/2002
Betreff
    Rosensteintunnel
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Anlagen:
Text des Antrags


Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Rosensteintunnel/Neckarknie/
Schönestraße in den Stadtbezirken Bad Cannstatt und Stuttgart-Ost (Ca 264) wurde mit der GRDrs. Nr. 92/2000 am 4. April 2000 gefasst. Seitdem laufen beim Stadtplanungsamt die Planungen für die Einbindung des Rosensteintunnels in das vorhandene Straßennetz. Hierzu gehören:

Ø Anbindung des Rosensteintunnels an die Pragstraße und die damit möglichen Veränderungen in der Pragstraße,

Ø Anbindung des Rosensteintunnels an die Neckartalstraße,

Ø Möglichkeiten der Verkehrsführung für den Verkehr der B 14 stadteinwärts, der heute über den U-turn bei der Wilhelma geführt wird,

Ø notwendige bzw. mögliche Veränderungen der Neckartalstraße,

Ø Planungen für die Schönestraße, eine Machbarkeitsuntersuchung für einen Tunnel wurde bereits dem Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt,

Ø Auswirkungen und Möglichkeiten für die Stadtbahnführung der Linien U 13 und U 14.

Es ist vorgesehen, die verschiedenen Planungsüberlegungen mit Alternativen dem Gemeinderat im Sommer/Herbst 2002 vorzulegen. Auf der Basis einer Fortführungsentscheidung kann dann der Bebauungsplan erarbeitet werden.

In der GRDrs. Nr. 461/1997, mit der am 26. Januar 1999 der Grundsatzbeschluss zur Planung des Ausbaus der B 10 zwischen Friedrichswahl und Neckar gefasst wurde, waren für den Rosensteintunnel Kosten von ca. DM 215 Mio. (ca. 110 Mio. €) genannt worden. Neuere Kostenschätzungen sind erst im weiteren Verfahren möglich. Die Finanzierung des Rosensteintunnels nach GVFG wurde vom Land zugesagt.





Der B 10-Tunnel am Pragsattel soll bis zum Jahr 2006 fertiggestellt werden. Es ist vorgesehen, unmittelbar anschließend mit dem Rosensteintunnel zu beginnen. Der Bebauungsplan könnte aus heutiger Sicht im Jahr 2004 zur Rechtskraft gebracht werden.









Dr. Wolfgang Schuster