Stellungnahme zum Antrag
644/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/24/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4310 - 09



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/26/2009
Betreff
    Geplantes Mehrgenerationenhaus in Stuttgart-Vaihingen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:
Nach Aussage des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung bestehen aus
städtebaulicher Sicht keine Pläne für das Areal.

Zu 3:
Das Vorhaben wurde von den Projektverantwortlichen auf der Sitzung des Bezirksbeirats am 17.11.2009 vorgestellt.

Zu 4:
Die Verwaltung befürwortet und unterstützt die Einrichtung einer Kindertageseinrichtung im Rahmen des Mehrgenerationenhaus-Konzepts.
Durch das Vorhaben könnte die Platzversorgung bei der Tagesbetreuung für Kinder, insbesondere durch den Ausbau von Kleinkind- und Ganztagesplätzen, verbessert werden. Der Standort ist geeignet, weil er zentral in Vaihingen liegt, verkehrstechnisch optimal angebunden ist und für Eltern und Kinder gut erreichbar ist.
Die Tageseinrichtung wurde deshalb in die GRDrs 675/2009 „Um- und Ausbau der Tagesbetreuung in Stuttgart - Übersicht über Maßnahmen für die Haushaltsplanberatungen 2010/2011“ aufgenommen und dem Gemeinderat zur Umsetzung vorgeschlagen.

Der Gemeinderat entscheidet über Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2010/2011 im Dezember 2009.
Das Sozialamt war an der Planung nicht beteiligt, weil die im Mehrgenerationenhaus Vaihingen geplanten 96 Pflegeplätze frei und ohne öffentliche Fördermittel finanziert werden. Aus Sicht des Sozialamts ist das Vorhaben konzeptionell unterstützenswert. Bei den Betriebsträgern handelt es sich um erfahrene, bewährte Unternehmen im sozialen Bereich.
Im Stadtbezirk Vaihingen besteht zurzeit ein nicht gedeckter Bedarf an Pflegeplätzen in Höhe von rund 200 Plätzen. Stadtweit gibt es jedoch einen Platzüberschuss in Höhe von rund 300 Plätzen. (Kreispflegeplanung bis 2015). Aufgrund der Bedarfsberechnungen im Kreispflegeplan kann jedoch der Neubau von Pflegeplätzen nicht vom Sozialamt beeinflusst werden.






Dr. Wolfgang Schuster