Stellungnahme zum Antrag
149/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/07/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3410



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Schmid Roland (CDU), Hill Philipp (CDU), List Manfred (CDU), Zaiß Manfred (CDU)
Datum
    06/20/2003
Betreff
    Rommelstraße
Anlagen
    Text des Antrags
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die unbebaute Seite der Rommelstraße befindet sich nach der Baunutzungsverordnung bzw. Ortsbausatzung in einer Bauverbotsfläche, die Reiterkaserne selbst liegt in einem Mischgebiet. Nach Auskunft der Polizei werden dort vereinzelt nachts und vor allem am Wochenende LKW abgestellt. Dies ist in Mischgebieten nach der StVO zulässig.

Aufgrund der Ausbaubreite ist ein LKW-Parkverbot straßenverkehrsrechtlich derzeit nicht begründbar. Auch über das Planungsrecht oder Denkmalschutzrecht können
“die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen” für eine solche Maßnahme nicht geschaffen werden.

Allenfalls mit Fertigstellung der Veranstaltungsstätten in der Reiterkaserne und dem damit auftretenden Veranstaltungsverkehr in der Rommelstraße, könnte im Hinblick auf die Verkehrsabwicklung ein LKW-Parkverbot erforderlich werden. Dies bleibt jedoch abzuwarten.

Eine alternative LKW- Abstellmöglichkeit ist in der näherem Umgebung nicht gegeben. Auch die Zuckerfabrik stellt keine geeignete Alternative dar, da diese kurz- bis mittelfristig aufgesiedelt werden soll. Um einen Teil des Areals der Zuckerfabrik als LKW-Parkplatz zu nutzen, wären zudem Investitionen zur Verfestigung des Bodens durch Einbringung mindestens einer Schottertragschicht unabdingbar.





Dr. Wolfgang Schuster