Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/24/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Küstler Ulrike (DIE LINKE.PDS) , DIE LINKE.PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
01/23/2006
Betreff
Wohnraum für Flüchtlinge zum ortsüblichen Preise
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung ist gehalten, für die Nutzung der öffentlich-rechtlich betriebenen Unterkünfte für Wohnungslose und Flüchtlinge Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz zu erheben. In die zu Grunde liegende Kalkulation können nur Kosten einfließen, die der Landeshauptstadt Stuttgart selbst entstehen. Deshalb sind nur die tatsächlichen Mieten, die Abschreibungen und Betriebskosten in die Kalkulation eingeflossen. Die Einkommensverhältnisse der Benutzer und der Mietspiegel müssen dabei außer Betracht bleiben.
Dass sich die Landeshauptstadt Stuttgart auch mit der neuen Satzung über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamts für Wohnungslose und Flüchtlinge vom
3. Februar 2005 rechtskonform verhält, haben bereits mehrere gerichtliche Überprüfungen ergeben. Das Verwaltungsgericht Stuttgart brachte in seinen Urteilen zum Ausdruck, dass eine von den Klägern vorgetragene Schlechterstellung gegenüber einem Mieter unerheblich sei, weil die Benutzung einer Obdachlosenunterkunft anderen Regeln unterliegt als denen des Mietrechts.
Falls ein Gebührensatz im Einzelfall eine unbillige Härte nach sich ziehen sollte, wird eine sozialverträgliche Lösung angestrebt.