Stellungnahme zum Antrag
219/2002
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
10/15/2002
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 5641-04
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
06/27/2002
Betreff
Stadträtinnen Stuttgarts fordern:
Die Frauenpräsenz für Olympia Stuttgart muss höher sein!
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
1. Im Aufsichtrat der Stuttgart 2012 GmbH sind von 15 Mitgliedern 2 Frauen, unter den 3 persönlich benannten Stellvertretern befindet sich 1 Frau.
Im Präsidium des Kuratoriums des Initiativkreises Olympiabewerbung sind 3 Männer und 1 Frau (Frauenanteil 25 %). Die weiteren Gremien des Initiativkreises Olympiabewerbung sind nicht frei zusammengesetzt, sondern sind an Funktionen gebunden.
Präsidium des Initiativkreises:
Das Präsidium des Initiativkreises wird durch den jeweils obersten Repräsentanten der 3 Träger der Olympiabewerbung gebildet (Land Baden-Württemberg, Landeshauptstadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart). Hierunter befindet sich bekanntlich keine Frau. Der Lenkungsgruppe gehören neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden Funktionsträger an, die Institutionen vertreten, die in besonderer Weise mit dem Thema Olympiabewerbung verbunden sind. Auch hier ist die Berufung an Funktionen gebunden und es erfolgt keine persönliche Auswahl. Unter den 14 Mitgliedern der Lenkungsgruppe befinden sich 2 Frauen.
2. Der Frauenanteil in führenden Funktionen der Stuttgart 2012 Gmbh beträgt 25 %. Unter den acht leitenden Mitarbeitern (Geschäftsleitung und Fachbereichsverantwortung) befinden sich 2 Frauen.
3.
In der Arbeit der Stuttgart 2012 GmbH werden die Prinzipien des Gender Mainstreaming umgesetzt, indem Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht wird, die Arbeitszeiten so flexibel zu gestalten, dass die Erfordernisse der Kinderbetreuung mit den Anforderungen des Arbeitsplatzes in Einklang gebracht werden können. Bei Bedarf würde auch versucht werden, eine entsprechende Kooperation mit Kindertagesstätten der Stadt zu erreichen. Dieser Bedarf stellt sich jedoch im Moment nicht.
Bei den Planungen der Sportstätten des Olympischen Dorfes sind die Anforderungen der Gender Mainstreaming Prinzipien, das heißt die Bedürfnisse und Erwartungen von Frauen und Männern auf allen Entscheidungs- und Handlungsebenen zu berücksichtigen. So sind beispielsweise Angsträume und "dunkle Ecken" zu vermeiden. Im Moment sind die Planungsstufen noch nicht so tiefgehend, dass bereits konkrete Einzelfestlegungen zu treffen sind. Vor allem bei der Planung des Olympischen Dorfes wird auf diese Frage ein besonderes Augenmerk zu richten sein, da das Olympische Dorf nach den Olympischen Spielen in Stuttgart Wohn- und Arbeitsstätte für mehrere tausend Menschen sein wird. Dies bedeutet, dass bereits bei der Planung des Olympischen Dorfes beispielsweise die notwendigen Infrastruktureinrichtungen für die Nachnutzung vorgesehen werden müssen. Für die Zeit während der Olympischen Spiele muss nach Zuschlag des Internationalen Olympischen Komitees für Stuttgart mit dem Internationalen Olympischen Komitees abgeklärt werden, welche Maßnahmen und Einrichtungen im Olympischen Dorf für sinnvoll gehalten werden. Eventuell ist daran zu denken, außerhalb des Olympischen Dorfes spezielle Kinderbetreuungseinrichtungen mit speziellen auf die Zeitpläne der Olympischen Spiele abgestimmten Zeiten einzurichten oder städtische Kinderbetreuungseinrichtungen für die Aufnahme zusätzlicher Kinder während dieser Zeit vorzubereiten. Dieses Angebot wird sich jedoch voraussichtlich weitgehend an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und freiwillige Helferinnen und Helfer der Olympischen Spiele richten. Es ist nicht davon auszugehen, dass Sportlerinnen und Sportler künftig mit Kindern zu den Olympischen Spielen anreisen. Bei den Trainingsaufenthalten, die im Vorfeld der Olympischen Spiele für einzelnen Nationen angeboten werden, wird mit den Nationen im Vorfeld abgeklärt werden, ob hier besondere Wünsche bestehen. Für diesen Fall würde dann gemeinsam mit der Kommune, in der das Vorbereitungs-/Trainingslager stattfindet, eine individuelle Lösung erarbeitet werden.