Stellungnahme zum Antrag
203/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/21/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 2113-02



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    06/14/2002
Betreff
    Ernst Abbe-Schule
    Raumbedarf sowie PC-Ausstattung
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Schule für Sehbehinderte hat überregionale Bedeutung. Das Einzugsgebiet umfasst das Stadtgebiet Stuttgart mit Zuordnung der Landkreise Böblingen, Esslingen und Ludwigsburg sowie des Ostalb- und Rems-Murr-Kreises. Die Einrichtung hat von der Schüler- und Klassenzahl her eine organisatorisch bzw. pädagogisch zu begründende Größe erreicht. Von einem weiteren Ausbau der Schule bzw. einer Ausweitung des schulischen Angebotes ist nach Abstimmung mit der Staatlichen Unterrichtsverwaltung nicht auszugehen.

Als sinnvoller Ansatz für eine dauerhafte Raumsicherung wird von der städtischen und staatlichen Schulverwaltung auch die Bildung von Außenklassen (wohnortnahe Beschulung) in benachbarten Landkreisen in Erwägung gezogen.

Zu 1.
Als Lösungsansatz für eine konkrete Bereinigung der Raumsituation bzw. zur Bereitstellung zusätzlicher Unterrichtsräume in den kommenden Jahren wird von der Schulverwaltung im Einvernehmen mit der Schulgemeinde eine Umstrukturierung im Bereich des Stammgebäudes und der Sporthalle der Ernst-Abbe-Schule (Zusammenlegung von Räumen mit vertretbarem baulichen Aufwand sowie multifunktionale Nutzung von Räumen) gesehen.

Zu 2.
In Anlehnung an die im Jahre 1999 verfassten Überlegungen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zum Thema "Schulkindergartenverbund" wird derzeit in der Schullandschaft über eine mögliche Umstrukturierung und Umsetzung im Bereich der Schulkindergärten im nördlichen Einzugsgebiet (Schulkindergarten für Körperbehinderte, Gustav-Werner-Schulkindergarten, Schulkindergarten für Sprachbehinderte) des Stadtkreises Stuttgart diskutiert. In die Überlegungen und Planungen sind neben der Staatlichen Unterrichtsverwaltung der Schulträger, die betroffenen Leitungen der Schulen und die ihnen organisatorisch zugeordneten Schulkindergärten eingebunden.

Welche räumlichen Auswirkungen mit der Umstrukturierung und Umsetzung verbunden sind, kann erst im Rahmen des Projekts beantwortet werden.

Zu 3.
Die Schule für Sehbehinderte arbeitet derzeit an einem Konzept über die EDV-technische Ausstattung der einzelnen Unterrichtsräume unter Berücksichtigung der sonderpädagogischen Aufgabenstellung für sehbehinderte Kinder und Jugendliche. Die derzeitige Ausstattungssituation entspricht nicht den sicherheitlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen einer Schule für Sehbehinderte.

Diese Konzeption muss noch abschließend mit dem Staatlichen Schulamt Stuttgart abgestimmt werden. Danach kann der Schulträger die Konzeption baulich und einrichtungsseitig bewerten und die Gesamtkosten für deren Umsetzung feststellen. Nach Vorlage der Ergebnisse wird dem Verwaltungsausschuss in einer Gemeinderatsvorlage berichtet.

Was die Umfrage an den einzelnen Sonderschulen betrifft, um einen umfassenden Überblick über den noch bestehenden, unter pädagogischen und therapeutischen Gesichtspunkten zu sehenden und auf das spätere Berufsleben ausgerichteten Investitionsbedarf zu erhalten, so sind bislang die Schulen noch nicht an die Stadt herangetreten. Um hier nicht zwingend notwendige Bedarfe zu wecken, sollte auch unter Berücksichtigung der knappen personellen Ressourcen der städtischen Schulverwaltung darauf verzichtet werden.

In einem Abstimmungsgespräch zwischen der städtischen Schulverwaltung, dem Geschäftsführenden Schulleiter für die Sonderschulen und der Staatlichen Unterrichtsverwaltung wird jedoch nach der Sommerpause geprüft, ob es nach den vom Lehrplan vorgegebenen Bedingungen einen Handlungsbedarf für zusätzliche Investitionskosten an den einzelnen Sonderschulen gibt.





Dr. Wolfgang Schuster