Stellungnahme zum Antrag
363/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/14/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7304-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    08/02/2001
Betreff
    Religions- und Meinungsfreiheit in Stuttgart - Ja oder Nein?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Stadt hat seit jeher die Religions- und Meinungsfreiheit geachtet.

Sie hat das gewerbliche Mietverhältnis mit der Firma Lebe Gesund Steinmühlenbrot GmbH gemäß § 3.2 des Mietvertrags zum 30. September 2001 gekündigt und Räumungsklage erhoben. Bei einem zivilrechtlich zu beurteilenden Mietverhältnis stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit nicht. Die Kündigung bzw. die anschließende Räumungsklage wird daher nicht zurückgenommen.





Dr. Wolfgang Schuster