Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
331/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/25/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1515-01



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/22/2009
Betreff
    Luftreinhaltung: Schutz vor Feinstaub geht nur mit Taten.
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu Anfrage 1.:

Es ist schwierig, die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen nachzuweisen, da man beispielsweise nicht ermitteln kann, wie viele Bürger durch attraktivere ÖPNV-Angebote auf den ÖPNV umsteigen. Dennoch ist eine solche Maßnahme sinnvoll. In der Summe bringt der bisherige Maßnahmenkatalog eine (für einzelne Maßnahmen theoretisch nachgewiesene) Verbesserung, die aber nicht ausreicht, um die Grenzwerte einzuhalten. Insofern muss der Maßnahmenkatalog fortgeschrieben werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart schreibt derzeit den Aktionsplan Stuttgart unter Beteiligung der Stadt Stuttgart fort. Dies war auch durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19.08.2009 notwendig geworden.

Zu Anfrage 2.:

Die Vorgaben und Annahmen bei der bisherigen Berechnung der Auswirkungen der Umweltzone stammen aus den Jahren 2004/2005. Ob diese Annahmen mit den tatsächlichen Auswirkungen des Fahrverbots und der erteilten Ausnahmegenehmigungen übereinstimmen, ist fraglich. Insbesondere für die Einführung der nächsten Stufen der Umweltzone ist eine aktuelle Abschätzung der Auswirkungen erforderlich und vom Regierungspräsidium Stuttgart auch geplant.

Zum Antrag 1a:

Der Gemeinderat hat sich mit Beschluss vom 14.02.2008 einstimmig für das Lkw-Durchfahrtsverbot ausgesprochen. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat die Forderung durch mehrere Schreiben, zuletzt durch Schreiben des Oberbürgermeisters vom 29.07.2009, gegenüber dem Regierungspräsidium geäußert. Das Regierungspräsidium Stuttgart und die Landeshauptstadt Stuttgart lassen derzeit in einem Gutachten die Auswirkungen eines Lkw-Durchfahrtsverbotes auf die Luftsituation, die Lärmsituation, auf die Verkehrssicherheit und die Verdrängungseffekte des Lkw-Verkehrs in das Umland in Stuttgart untersuchen. Nach den ersten Ergebnissen gilt das Lkw-Durchfahrtsverbot als wirksame und verträgliche Maßnahme für die Fortschreibung des Aktionsplanes durch das Regierungspräsidium Stuttgart bis zum Februar 2010.

Zum Antrag 1b:

Die Stadt ist in den letzten Jahren wiederholt mit Vorschlägen zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf den Autobahnen um Stuttgart an das Regierungspräsidium herangetreten. Sie wurden alle abgelehnt. Dort denkt man vielmehr an zukünftige dynamische Geschwindigkeitsregelungen zur Verflüssigung des Verkehrs.

Zum Antrag 1c:

Auf den außerörtlich gelegenen Abschnitten der Bundesstraßen ist zu Tempo 50 die Zustimmung des Regierungspräsidiums Stuttgart erforderlich. Diese ist (Ausnahme Cannstatter Straße) nicht zu erwarten.

Zum Antrag 2a:

Die Auswirkungen von Tempo 40 (oder 30) im innerörtlichen Vorbehaltstraßennetz hinsichtlich Luftreinhaltung, Lärmminderung und Verkehrsfluss werden in einem gemeinsamen Gutachten des Regierungspräsidiums und der Stadt im Rahmen des Lärmaktionsplans Stuttgart und der Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans Stuttgart untersucht. Die Anordnung entsprechender Tempolimits wird von den Gutachtenergebnissen abhängig gemacht.

Zum Antrag 2b:

Die Nicht-Vorbehaltstraßen in Wohngebieten sind bereits als Tempo-30-Zonen ausgewiesen.

Zum Antrag 3.:

Im Rahmen der derzeit erfolgenden Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplanes Stuttgart ist das zeitliche Vorziehen von Fahrverboten für Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette vorgesehen.

Zum Antrag 4.:

Tempo 30 am Neckartor würde den Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigen. Auch der Verkehr auf den Querverbindungen (einschließlich Buslinienverkehr) würde stark behindert werden. Deshalb ist nur eine Netzbetrachtung sinnvoll, wie zu 2.a beschrieben.





Zum Antrag 5.:

Wegen des annähernd zeitgleichen Umlaufs der Anträge von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Nr. 331/2009 und 365/2009 bezieht die Verwaltung zu den in beiden Anträgen gestellten Anfragen „Erhöhung der Parkgebühren und Parkentgelte“ ausführlich Stellung in der Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschusses am 11.11.2009 (GRDrs 1089/2009).

zum Antrag 6.:

Eine Parkraumbewirtschaftung für das gesamte Innenstadtgebiet ist ein Ansatz, wie ihn beispielsweise die Landeshauptstadt München inzwischen fast vollständig innerhalb des Mittleren Rings erfolgreich umgesetzt hat. Auch die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart steht diesem Konzept positiv gegenüber.

Allerdings erfordert die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in jeweils zu definierenden Bereichen eine umfangreiche Untersuchung sowie die Entwicklung eines Konzepts, das sowohl die Kosten für die Einführung (z. B. Investition Parkscheinautomaten) als auch den Umfang des für eine erfolgreiche Konzeptumsetzung erforderlichen Überwachungspersonals definiert.

Die Parkraumbewirtschaftung soll zunächst im Stuttgarter Westen eingeführt werden, wofür sowohl ein Grundsatzbeschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik als auch die erforderlichen Untersuchungen vorliegen. Die Stadtverwaltung empfiehlt, zunächst das Konzept für den Stuttgarter Westen umzusetzen, um dann entsprechende Erfahrungen für eine Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung zu gewinnen.

Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Stuttgarter Westen steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von entsprechenden Finanzmitteln in den Haushaltsplanberatungen für 2010/2011. Sollte das Konzept ab 2010 umgesetzt werden, ist davon auszugehen, dass schon allein wegen der Verdrängungseffekte eine Ausweitung in andere Bereiche der Innenstadt erforderlich wird.







Dr. Wolfgang Schuster