Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/16/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6302 - 02.0
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Kotz Alexander (CDU), Rudolf Joachim (CDU), Benzinger Marc (CDU), Currle Fritz (CDU)
Datum
01/23/2009
Betreff
Jahresbauarbeiten des Hochbauamtes 2010/2011
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Die Jahresbauausschreibungen des Hochbauamtes werden als öffentliche Ausschreibung zum einen auf der Basis der Tariflöhne der einzelnen Berufsverbände und bei einigen Gewerken auf der Basis von Stoffpreislisten (in Abstimmung mit den Innungen und Fachverbänden) bzw. Akkordpreislisten der Fachverbände durchgeführt.
§ Zu welchem durchschnittlichen Stundenverrechnungssatz und durchschnittlichem Zuschlagssatz auf Materialeinkauf werden die Jahresbauarbeiten vergeben?
Welche durchschnittlichen und marktüblichen Stundenverrechnungssätze bzw. Zuschlagssätze auf Materialeinkauf werden von den jeweiligen Fachverbänden / Innungen der Gewerke für Stuttgart angegeben?
Eine Veröffentlichung von durchschnittlichen Stundenverrechnungssätzen bzw. durchschnittlichen Zuschlagssätzen auf Materialeinkauf ist nicht aussagekräftig. Durchschnittswerte erfassen die Besonderheiten der Preisbildung je nach Betriebsgröße, -struktur und Berufsgruppe nicht. Auch würde dies unter Umständen zu Entwicklungen im Bieterverhalten führen, die wegen eventueller vorabgestimmter Preisstrukturen den gewünschten Wettbewerb unterhöhlen würden.
Von den Fachverbänden werden keine durchschnittlichen und marktüblichen Stundenverrechnungssätze vorgegeben. Nach § 21 Nr. 1 (2) VOB/A haben die Auftraggeber die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote zu gewährleisten, d.h. Einzelheiten der Angebote unterliegen der Geheimhaltung.
Dies würde aus vorgenannten Gründen auch die Kalkulationsautonomie der Bieter nach Auffassung der Stadtverwaltung unzulässig einschränken.
§ Wie hoch ist der durchschnittliche Umsatz pro beauftragtem Betrieb durch die Jahresbauarbeiten?
Ein durchschnittlicher Umsatz pro beauftragtem Betrieb im Jahresbau kann nicht aussagekräftig abgeleitet werden, da in den verschiedenen Gewerken sehr unterschiedliche Umsätze vorhanden sind. Die Umsätze pro Betrieb werden auch im Jahresbau 2010/2011 je nach Leistungsfähigkeit und Auslastungsgrad der beauftragten Firmen im Verhältnis zu Anzahl und Umfang der von den Bauheren-ämtern in Auftrag gegebenen Maßnahmen stark divergieren (vgl. auch Beantwortung zu Anfrage Nr. 17/2009 bzgl. Jahresbau 2008/2009).
§ Welche gesetzeskonforme andere Möglichkeiten einer Vergabe gegenüber dem bisherigen System sieht die Verwaltung?
Das Hochbauamt wird in die Jahresbau-Ausschreibung 2010/2011 das Gewerk „Gerüstbau“ neu aufnehmen und als Pilotversuch hierfür das Standardleistungsbuch Zeitvertragsarbeiten (STLB-Z) zugrunde legen (Einheitspreisvertrag). Für alle anderen Gewerke ist das STLB-Z nicht geeignet, da es die speziellen Anforderungen der Bauunterhaltung nicht abdeckt.
Von den Bauunterhaltungsbereichen werden Bauleistungen kurzfristig abgerufen, die aufgrund des laufenden Betriebs der Einrichtungen keinen Aufschub dulden und im Voraus in aller Regel weder bekannt noch vollständig beschreibbar sind. Damit ist die Voraussetzung für eine Abrechnung nach Stundenlohn als Basis für die Jahresbau-Ausschreibung gegeben.
Für die Erstellung und Pflege eigener Leistungsverzeichnisse für den Jahresbau sind erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten des Hochbauamtes oder auch der anderen technischen Ämter anzusetzen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde dies bisher nicht angestrebt.
Andere gesetzeskonforme Möglichkeiten der Vergabe als das bisherige System sieht die Verwaltung aus vorgenannten Gründen derzeit nicht. Im bisherigen System der Jahresbauausschreibung (Stundenlohnvertrag) wird von den Bietern ein Stundenverrechnungssatz auf der Grundlage von Tarifstundenlöhnen und spezifischer betrieblicher Belange angeboten. Die Vorgabe eines Stundenverrechnungssatzes durch das Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen würde nach Meinung der Verwaltung unzulässig in die Kalkulationsautonomie der Bieter eingreifen. Größere Baumaßnahmen in der Bauunterhaltung werden ohnehin in der Regel öffentlich ausgeschrieben.