Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/10/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831 - 02.11
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
01/02/2008
Betreff
Lärmschutz Sieben Morgen in Stammheim
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
1. Allgemeines
Die auf einem Steilwall gegründete Lärmschutzwand Sieben Morgen wurde 1997 im Zuge des Baus der B 27a von der Straßenbauverwaltung des Landes erstellt. Mittlerweile ging die Lärmschutzeinrichtung ins Eigentum der Stadt über. Der schon damals vorhandene Güterumschlagsplatz beim Güterbahnhof Kornwestheim wurde dabei nicht in der schallschutztechnischen Berechnung berücksichtigt, da er eine Bestandsanlage darstellte.
Das Amt für Umweltschutz führte 2004 an einzelnen Gebäuden Lärmmessungen durch. Die Lärmwerte lagen nachts mit 52 d(A) zwar über dem Richtwert von 45 dB(A) wie sie bei der Neuplanung von Mischgebieten anzusetzen sind. Jedoch schreibt der gültige Bebauungsplan „Sieben Morgen, Stammheim 98“, in Kraft getreten am 25.03.1993, vor, dass in diesem Bereich „Wohnungen nur als Ausnahme zugelassen werden können, wenn entsprechende Vorkehrungen gegen Lärm getroffen werden“. Außerdem sind „Aufenthaltsräume von Wohnungen über dem Erdgeschoß nur dann zulässig, wenn sie nach Süden orientiert werden. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn entsprechende Vorkehrungen gegen Lärm getroffen werden“.
Zwischenzeitlich liegen Planungsabsichten für ein Güterverkehrszentrum Kornwestheim (GVZ) beim Güterbahnhof vor. Die Verhandlungen der Beteiligten über die Realisierung ruhen derzeit, nachdem der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim das Projekt GVZ gegenwärtig ablehnt.
2. Kostenträger für Lärmschutzmaßnahmen
Teil des in der UTA-Sitzung am 22.03.2005 angesprochenen Realisierungskonzepts für das geplante Güterverkehrszentrum Kornwestheim (GVZ) ist die Berücksichtigung der Lärmsituation im Wohngebiet Sieben Morgen. Es war seither beabsichtigt, die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen über dieses Projekt zu finanzieren.
3. Realisierungskonzept
Unabhängig von dem vorgenannten Realisierungskonzept für das GVZ hat die Verwaltung die Machbarkeit der Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwand untersucht. Demnach ist es erforderlich, die vorhandene Lärmschutzwand (Länge ca. 510 m, Höhe von 1,8 m bis 3,5 m) abzubrechen. Entsprechend der schalltechnischen Berechnungen zum Realisierungskonzept für das geplante Güterverkehrszentrum Kornwestheim soll dann auf dem vorhandenen Steilwall eine Lärmschutzwand von 735 m Länge und 5 m Höhe errichtet werden.
4. Kosten der Maßnahme
Bei der Beantwortung des Haushaltsantrags 525/2007 wurde in einer ersten Abschätzung auf der Grundlage von Standardwerten von Kosten in Höhe von ca.
1,5 Mio. € ausgegangen. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gründungsverhältnisse für die geplante Lärmschutzwand, die auf einem geotextilbewehrten Steilwall errichtet werden soll, ist mit Kosten im Bereich von ca. 2,5 Mio. € zu rechnen
5. Finanzierung durch die Stadt
Eine Finanzierung von Teilen der Maßnahme aus laufenden Haushaltsmitteln als Freiwilligkeitleistung der Stadt ist wegen des finanziellen Umfangs nicht möglich.
Die Maßnahme Lärmschutzwand Sieben Morgen soll in die jetzt anlaufende EU-Lärmaktionsplanung aufgenommen und gewertet werden. Gegebenenfalls wären dann entsprechende Mittel im Rahmen einer der folgenden Haushaltsberatungen bereitzustellen.