Beantwortung zur Anfrage
480/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/17/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7853-12



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    12/04/2008
Betreff
    Nachgehakt: Erhöhung der LBBW-Beteiligung -- Fakten auf den Tisch
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die Fragestellungen zur Kreditfinanzierung des städtischen Anteils an der Kapitalerhöhung theoretischer Natur sind, da das Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 23.12.2008 (vgl. Anlage 4 zur GRDrs 49/2009) dargelegt hat, dass nach § 78 Abs. 3 GemO Kredit nur aufgenommen werden dürfen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig ist. Bei der Prüfung dieser Frage müssen auch vorhandene Rücklagen miteinbezogen werden. Wirtschaftlich zweckmäßig ist eine Kreditfinanzierung nur dann, wenn aus der Anlage der Mittel aus der langfristigen Infrastrukturrücklage am Kapitalmarkt ein höherer Ertrag zu erzielen wäre als die Kreditzinsen betragen. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Zu den Fragen im Einzelnen:

1. Unterstellt man, dass die Landeshauptstadt Stuttgart einen Kommunalkredit in Höhe von 946,6 Mio. € zu den aktuellen Konditionen von 4,2 % erhält, wäre der Haushalt bei dieser Kreditaufnahme mit jährlichen Zinsausgaben von rd. 40 Mio. EUR belastet. Darüber hinaus müssen die Tilgungen aufgebracht werden. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass auf Grund der Verwerfungen an den Finanzmärkten auch der Kommunalkreditmarkt tangiert ist, da eine Refinanzierung von Kommunalkrediten für Banken über die Ausgabe von Pfandbriefen gegenwärtig stark eingeschränkt ist.

Zwar würden bei einer kreditfinanzierten Kapitalaufstockung weiterhin Erträge aus den Sonderrücklagen anfallen; diese wären aber deutlich niedriger als die Kreditzinsen, so dass der Haushalt in jedem Fall in Höhe der Zinsdifferenz und der Tilgungsraten zusätzlich belastet würde.

2. Grundsätzlich wird derzeit davon ausgegangen und auch im vorliegenden Gutachten bestätigt, dass die angestrebte Ausschüttung die Kreditzinsen übersteigt. Sollte wider Erwarten die Ausschüttung geringer sein oder ausbleiben, wäre der Haushalt trotzdem weiterhin mit den Kreditzinsen und Tilgungsraten belastet.

3. Bei der Verwendung der Rücklagen für die Finanzierung der Kapitalerhöhung handelt es sich um eine Vermögensumschichtung. Dies entspricht auch den bei der Beschlussfassung über die Neuordnung der Energiebeteiligungen der Landeshauptstadt Stuttgart (GRDrs 238/2002) von Verwaltung und Gemeinderat nachdrücklich geäußerten Erwartung, die aus der Veräußerung der Energiebeteiligungen zufließenden Mittel nicht anzutasten, sondern nur zur Schuldentilgung und zum Aufbau von Kapitalanlagen zu verwenden.

Die Gestaltungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt werden hierdurch nicht eingeschränkt.

4. Erträge aus der Anlage von Mitteln der Sonderrücklage sind im Haushaltsplan 2009 in Höhe von 161 Mio. EUR veranschlagt. Sie verringern sich aufgrund der reduzierten Rendite wegen der Finanzmarktkrise und der Auflösung der Spezialfonds im 2. Quartal 2009 auf 107,9 Mio. EUR. Zusammen mit den Zinseinnahmen aus dem Liquiditätsmanagent von 17,7 Mio. EUR, die nicht im Haushaltsplan veranschlagt waren, sollen sie nun zur Finanzierung des städtischen Anteils an der Kapitalaufstockung bei der LBBW verwendet werden.

Dem Nachtragshaushaltsplan 2009 (GRDrs 49/2009) ist zu entnehmen, dass der Haushalt 2009 auch auf dieser Grundlage ohne Einschränkungen und Kreditaufnahmen vollzogen und die geplanten Schuldentilgungen durchgeführt werden können.

5. Auf diese Frage wurde in GRDrs 48/2009 unter Nr. 7 (Bedeutung für die Landeshauptstadt Stuttgart) eingegangen.

Mit dieser Beantwortung sind auch die gleich lautenden Fragen aus Antrag 457/2008 erledigt.







Dr. Wolfgang Schuster