Stellungnahme zum Antrag

405/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/29/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: 9002-04



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/26/2002
Betreff
    Haushaltssicherungskonzept 2002 (GRDrs 2002)
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.:
Die Verwaltung erarbeitet konzeptionelle Überlegungen über die beantragte umfassende Budgetierung im Rahmen von Leistungsverträgen und legt sie dem Gemeinderat bis zum 30. April 2003 vor.

Bezüglich der Übertragung städtischer Dienste auf freie Träger werden entsprechende Untersuchungen eingeleitet. Über die Ergebnisse wird zu gegebener Zeit im Reform- und Strukturausschuß berichtet.

Zu 2.:
Der Antrag wird dem Gemeinderat am 5. Dezember 2002 zur Entscheidung vorgelegt.

Zu 3.:
Ich schlage vor, als Einsparungsziel für den Bereich des Bürgermeisteramts einen zusätzlichen Konsolidierungsbetrag von 200 000 € in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen, der bis zum 30. April 2003 im Rahmen einer Sachvorlage konkretisiert wird.

Zu 4.:
Der Antrag wird dem Gemeinderat am 5. Dezember 2002 zur Entscheidung vorgelegt.








Zu 5.:
Der Vorstand der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) hat wie folgt Stellung genommen:

Der Restrukturierungsplan 1998 bis 2006 der SSB war Grundlage der vom Gemeinderat im Juni 2002 beschlossenen verbindlichen Zusage der Stadt Stuttgart zur Einführung des neuen Spartentarifvertrags der SSB. Die vorliegende Wirtschaftsplanung 2003 bis 2006, die dem Aufsichtsrat der SSB am 3. Dezember 2002 zur Beschlußfassung vorgelegt wird, setzt die Daten dieses Restrukturierungsplans um. Er soll ferner essenzieller Bestandteil der vom Vorstand der SSB mit den Arbeitnehmern abzuschließenden Restrukturierungsvereinbarung sein. In dieser Planung sind die Mehreinnahmen aus den Schülerverkehren bereits in voller Höhe berücksichtigt, so daß eine Erhöhung des Konsolidierungsbeitrags nicht berechtigt ist.

Zu 6.:
Die beantragte Konkretisierung der in Ziffer 6 der Begründung dargelegten Maßnahmenpunkte (strukturelle Maßnahmen der Verwaltungsreform) bis zum 30. Juni 2003 ist deckungsgleich mit der Ziffer 4 des Beschlußantrags und wird von der Verwaltung zugesagt. Die Konkretisierung wird antragsgemäß um ein Finanzziel ergänzt.

Die Stadtverwaltung betreibt bereits eine kontinuierliche Aufgabenkritik. Ohne diese wären die in den 90iger Jahren errreichten nachhaltigen Haushaltsentlastungen nicht möglich gewesen. Auch das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2002 schließt aufgabenkritische Ansätze ein. Die Verwaltung wird diesen kontinuierlichen Prozeß konsequent fortsetzen und dem Gemeinderat bis zum 30. Juni 2003 darlegen, in welchen Bereichen weitere aufgabenkritische Ansätze durch vertiefte Untersuchungen aufgegriffen werden können.





Dr. Wolfgang Schuster