Stellungnahme zum Antrag
134/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/12/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6216 - 04



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    03/26/2009
Betreff
    Rathausgarage GRDrs. 128/2009: Automatisches Parksystem Multiparker
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.:
Bezüglich der Anzahl der Tiefgagengeschoße hat sich nach einem Abstimmungsgespräch beim Amt für Umweltschutz ergeben, dass der Ausführung eines 2. Untergeschoßes im Umfang des heutigen Bestandes nichts entgegensteht. Eine 3-Geschoßigkeit ist dagegen nicht genehmigungsfähig.

Durch den Entfall des 3. Untergeschoßes reduziert sich die Stellplatzanzahl auf ca. 160 – 170 Stellplätze. Damit ergibt sich bei Veranstaltungen im Rathaus oder in der Innenstadt (z.B. Weihnachtsmarkt, Weindorf, Sommerfest, Fischmarkt, etc.) ein sehr hoher Ausnutzungsgrad der Tiefgarage. Im Veranstaltungsfall wäre dann bei der Realisierung eines Automatikparksystems sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt mit großen Rückstaus zu rechnen durch die im Vergleich zu einer konventionellen Parkgarage höheren Wartezeiten (Bring- und Hohlzeiten) der Fahrzeuge. Ein direkter Zugriff auf das Auto während des Parkens (Ablegen von Unterlagen, Akten, Einkäufen, etc.) ist nicht möglich. Zudem besteht die Gefahr, dass bei einem Defekt der Anlage der Zugriff auf das Fahrzeug für einige Zeit gar nicht mehr möglich ist. Konventionelle Garagen sind insgesamt klar im Vorteil gegenüber automatischen Systemen wenn es um die Abwicklung von Ein- und Ausfahrten bei hoher Frequentierung geht.

Denkbar wäre u. U. jedoch eine gemischte Nutzung von konventionellem Parksystem und Automatikparksystem. Dies würde bedeuten, dass in einem Teil der Tiefgarage, oder auch des darüberliegenden Gebäudes, ein Automatikparksystem installiert wird. Dies soll in der weiteren Planung untersucht werden. Der geplante Realisierungswettbewerb lässt diese Optionen für das Parksystem offen.


Zu 2.:
Der Verringerung der Abgasemissionen durch den entfallenden Parksuchverkehr in der Garage steht ein Mehrbedarf an Energie gegenüber für den Betrieb der automatischen Parkanlagen (Aufzugsanlagen, Verschiebeinrichtungen, etc.). Eine Garage mit Automatikparksystem wird zudem u.U. von Kurzparkern und von ungeübten Nutzern gemieden. Dadurch würde eher ein höherer Parksuchverkehr im Quartier entstehen.

Eine konkrete Kostenaussage liegt bislang nicht vor, da die Vergleichbarkeit von Anlagen durch das besondere Anforderungsprofil der Rathausgarage schwierig ist. Für automatisierte Anlagen gelten generell höhere Investitions- und Betriebs- bzw. Wartungskosten.






Dr. Wolfgang Schuster