Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/12/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5012-10
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
02/14/2008
Betreff
Aussetzung des Vollzugs der Umsetzung des Rauchverbots
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Das Landesnichtraucherschutzgesetz wurde vom Landtag Baden-Württemberg beschlossen. Es trat zum 1. August 2007 in Kraft. Anders als in Rheinland-Pfalz erfolgte in Baden-Württemberg bisher keine gerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Aussetzung des Gesetzesvollzugs.
Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Umsetzung geltenden Rechts kann nicht durch Gemeinderatsbeschluss ausgesetzt werden. Die Verwaltung wird jedoch Ihren Antrag unter Hinweis auf die rheinland-pfälzische Rechtsprechung an das zuständige Sozialministerium herantragen. Sollte es in Baden-Württemberg über kurz oder lang zu einer Änderung der Umsetzungspraxis kommen, wird sich die Landeshauptstadt Stuttgart der geänderten Rechtslage anpassen.