Stellungnahme zum Antrag
361/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/10/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5926



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/22/2008
Betreff
    Dem Rennweg den"Stolperstein" nehmen!
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Überlegungen des Obst- und Gartenbauvereins Stuttgart-Wangen bezüglich der Verbesserung der Fußwegsituation im Bereich Wattenhau/Waldebene Ost wurden geprüft. Auf Grund der bereits dargestellten Situation bieten sie keine Lösung in der Frage der Verkehrsgefährdung für Fußgänger.

Der Fußweg im Wald nördlich der Straße Waldebene Ost zwischen Stadtbahnhaltestelle Geroksruhe und den Sportvereinen auf der Waldebene Ost war zunächst nur dafür angelegt, dass Fußgänger und vor allem Kinder von der Straßenbahnhaltestelle Geroksruhe gefahrlos zu den Sportstätten gelangen können. Bei der Erweiterung des Höhenweges zwischen Geroksruhe und Doggenburg zum Stuttgarter Rundwanderweg wurde dieser Weg Bestandteil dieses „Rössleweges,“ auch im Bewusstsein und der Inkaufnahme, dass die Fußgänger im östlichen Abschnitt auf der Straße wandern müssen.

Der Weg ist derzeit bis zur östlichen Zufahrt zum Turnverein Gaisburg gut begehbar. Eine Fortführung dieses Fußweges wäre noch auf ca. 50 Metern Länge ohne Pro-bleme möglich. Dann würde der Weg allerdings an der Umzäunung der östlich an den Wald angrenzenden Kleingartenanlage abrupt enden. Die Kleingartenanlage erstreckt sich auf einer Länge von ca. 110 Metern entlang der Waldebene Ost. Am Ende dieser Kleingartenanlage und der sich anschließenden Straßenkreuzung müssen die Fußgänger auf jeden Fall den Straßenraum mit allen anderen Verkehrsteilnehmern teilen, da sich der Straßenraum von diesem Kreuzungspunkt bis zur Weggabelung des Wangener Höhenweges und des Rennweges und auch darüber hinaus stark verschmälert und keinerlei Möglichkeit für die Anlage eines Straßen begleitenden Fußweges besteht. In diesem Bereich zwischen den Gärten ist die Gefährdung von Fußgängern wesentlich größer als zwischen derzeitigem Fußwegende und der Kreuzung östlich der Kleingartenanlage.

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Die Anlage eines Fußweges auf der südlichen Straßenseite wäre auf Grund der Geländeverhältnisse nur mit einem unverhältnismäßig großen Eingriff in den Waldbestand möglich. Dazu käme, dass bei einer Weiterführung des Fußweges auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch das Überqueren der Straße mit nicht unerheblichen Gefahren für die Fußgänger verbunden wäre.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Fußgänger am östlichen Ende der Kleingartenanlage, also nur etwa 160 Meter nach dem derzeit bestehenden Ende des Fußwege, auf jeden Fall nur noch auf der Straße weitergehen können. Die Problematik würde sich also nur um wenige Meter verschieben. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des hohen Aufwandes, bzw. des erheblichen Eingriffs in den Wald, kann einer Verlängerung des Fußweges innerhalb der Waldfläche nicht zugestimmt werden.









Dr. Wolfgang Schuster