Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/20/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Küstler Ulrike (DIE LINKE.) , DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
11/07/2008
Betreff
Neufestsetzung des Bundeszuschusses zu den Kosten der Unterkunft
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Der Bund beteiligt sich nach § 46 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zweckgebunden an den nach § 22 Abs. 1 und 7 SGB II erbrachten Leistungen für Unterkunft und Heizung (LfU) der kommunalen Träger.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des SGB II und des Finanzausgleichsgesetzes wurde die Bundesbeteiligung für das Jahr 2007 für Baden-Württemberg auf
35,2 %, für Rheinland-Pfalz auf 41,2 % und für die übrigen Länder auf 31,2 % festgesetzt, was einer durchschnittlichen Bundesbeteiligung von 31,8 % entsprach.
Nach § 46 Abs. 7 und 8 SGB II ergibt sich ab 2008 die in den Ländern jeweils geltende Höhe der Bundesbeteiligung nach Maßgabe einer Anpassungsformel unter Berücksichtigung der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Entsprechend dieser Formel wurde für 2008 für Baden-Württemberg ein Satz von 32,6 %, in Rheinland-Pfalz von 38,6 % und in den übrigen Ländern von 28,6 % bestimmt (entspricht einem bundesweiten Satz von 29,2 %).
Das sich die jahresdurchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften weiter um
4,6 % verringert hat (Vergleichszeitraum 07/2006 – 06/2007 zu 07/2007 – 06/2008), verringert sich die Bundesbeteiligung für 2009 um weitere 3,2 % und beträgt bundesweit 26,0 %. Im Einzelnen soll sie mit dem Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das derzeit sich in der parlamentarischen Beratung befindet, für Baden-Württemberg auf 29,4 %, für Rheinland-Pfalz auf 35,4 % und für die übrigen 14 Länder auf jeweils 25,4 % festgelegt werden.
Die geltende Anpassungsformel wurde gegen das Votum der kommunalen Spitzenverbände in das SGB II aufgenommen. Auch die Landeshauptstadt Stuttgart hat darauf hingewiesen, dass die Höhe der Gesamtaufwendungen für Unterkunft und Heizung nicht nur davon abhängig ist, wie viele Bedarfsgemeinschaften Leistungen beziehen, sondern vielmehr davon, wie sich der fall- bzw. personenbezogene Aufwand entwickelt. Hier können insbesondere aufgrund der steigenden Energie-, Heizungs- und Mietkosten und der Zunahme der Zahl größerer Bedarfsgemeinschaften mit höheren Unterkunftsleistungen steigende Durchschnittsausgaben festgestellt werden. Durch die Koppelung der Bundesbeteiligung an die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften beteiligt sich der Bund nur unterproportional an den gestiegenen Kosten.
Für die Landeshauptstadt Stuttgart bedeutet die Absenkung der Bundesbeteiligung für 2009 einen Einnahmeausfall gegenüber dem Haushaltsansatz von 30,7 Mio. € von rd. 3 Mio. €. Inwieweit dem Wenigerausgaben für Leistungen der Unterkunft auf Grund der Verbesserungen beim Wohngeld und beim Kinderzuschlag entgegenstehen, bleibt abzuwarten. Der Geschäftsplan 2009 des JobCenters (GRDrs 896/2008) geht von einem Rückgang um 3,5 % gegenüber dem Ergebnis 2008 aus; dies wären im Vergleich zum Haushaltsansatz 2009 rd. 4,1 Mio. € weniger.