Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
494/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/11/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 2005-03



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/10/2003
Betreff
    Sag mir, wo die Gelder sind ...
    Antragsstellung des Kultusministeriums für Ganztagesschulen beim Bund
    - Geschäftsordnungsantrag -
Anlagen
    Text der Anfrage/ des Antrags
Beantwortung/ Stellungnahme:

Das Procedere für eine erfolgversprechende Antragsstellung im Rahmen unseres Projekts “Betreuen, Erziehen und Bilden von Schulkindern in Stuttgart” ist aus der Drucksache Nr. 1086/2003 vom 31. Oktober 2003, die am 12. November 2003 im Verwaltungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt wird, hinlänglich bekannt.


Konkret ist folgendes Vorgehen geplant:

- In der Mitteilungsvorlage 1086/2003 stellt die Verwaltung dar, welche förderfähigen Maßnahmen in 2004 und 2005 umgesetzt werden können, und listet die städtischen Aufwendungen dafür auf.

- Parallel dazu wurden alle Schulen durch ein Schreiben des Oberbürgermeisters aufgefordert, ihr Interesse für 2004 zu bekunden. Schon nach wenigen Tagen haben sich mehrere Schulleiter gemeldet, und zwar von Grund- und Hauptschulen sowie von Gymnasien.

- Bis zum 31. Dezember 2003 können Anträge auf Förderung aus dem IZBB-Programm gestellt werden. In Stuttgart werden innerhalb dieser Frist Förderanträge gestellt, und zwar zunächst für die Schulen, an denen bereits nach Beschluss des Gemeinderats zusätzlich 206 Hortplätze eingerichtet werden sollen. Das Zuschussvolumen beträgt 2,7 Mio. €.
- Der Fahrplan bis dahin ist folgender: 18. November Gespräch im Rathaus mit Schulleitern, 28. November ganztags Gespräche beim Oberschulamt Stuttgart, unmittelbar anschließend Fertigstellung der Anträge.


Zu den einzelnen Punkten des Antrags:

1. Abklärung mit dem Land

- Abklärungsgespräche auf allen Ebenen der Schulverwaltung haben stattgefunden.
- Das Oberschulamt bietet intensive Beratung an.
- Das Sozialministerium ist an IZBB-Verfahren nicht beteiligt.

2. Körperbehindertenschule Vaihingen

- Erweiterungsbau ist aufgrund Schülerentwicklung notwendig, hat aber nach Einschätzung des Schulverwaltungsamtes keinen direkten Bezug zur Ganztagesbetreuung.
- Raumbedarf ist vom Oberschulamt anerkannt, Schulbauförderantrag ist in Vorbereitung.
- Parallel werden Voraussetzungen für Ganztagesbetreuung nach IZBB geprüft.

3. Wilhelmsschule Wangen

- Ganztagesschulbetrieb im Bereich Hauptschule besteht, soll auf Grundschule ausgeweitet werden.
- Der Antrag 163/2003 der SPD-Gemeinderatsfraktion wurde im VA am 16. Juli 2003 mehrheitlich abgelehnt, es wurde lediglich ein Auftrag an das Hochbauamt erteilt, eine Voruntersuchung durchzuführen und bis Oktober 2003 eine Kostenschätzung vorzulegen.
- Das Schulverwaltungsamt hat eine Mitteilungsvorlage mit zwei Umsetzungsvarianten erarbeitet.
- Die Vorlage ist gerade im Referatsumlauf und soll am 26. November 2003 im VA behandelt werden.

4. Brunnenrealschule und Zeppelingymnasium

- Der Begriff “Ganztagesschule” wird von Bund und Land unterschiedlich definiert. Ganztagesschulen im Sinne der Landespolitik sind lediglich Hauptschulen, an denen sich das Land mit bis zu 7 zusätzlichen Lehrerstunden pro Woche und pro Ganztagesklasse engagiert. Entsprechende Deputate werden deshalb für Realschulen und Gymnasien vom Land nicht zur Verfügung gestellt.


- Unabhängig davon wird durch das IZBB die Qualitätsverbesserung des Angebots der Schulen im Hinblick auf eine Ausweitung der Ganztagesbetreuung gefördert, und zwar ausdrücklich auch bei weiterführenden Schulen der Sekundärstufe 1 (bis Klasse 10), also auch an Realschulen und Gymnasien. Dafür ist es erforderlich, dass die betroffenen Schulen ein schlüssiges pädagogisches Konzept über eine Ganztagesbetreuung zusammen mit dem Förderantrag einreichen.
- Die Verwaltung wird mit beiden Schulen Kontakt aufnehmen und sie entsprechend beraten.







Dr. Wolfgang Schuster