Beantwortung zur Anfrage Nr. / Stellungnahme zum Antrag Nr.
358/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/03/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 46 11 - 22.00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Baumstark Robert (SPD), Thurner Robert (SPD)
Datum
    04/06/2000
Betreff
    Kindergärten in Feuerbach
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu den einzelnen Punkten der oben genannten Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:


1. Die Auslastung beider Einrichtungen ist sehr gut. In der Stuttgarter Straße sind alle 23 Plätze belegt. In der Tunnelstraße 6 sind in der Gruppe 1 alle 19 Plätze belegt, die Gruppe 2 ist mit 26 angemeldeten Kinder sogar um 2 Kinder überbelegt.

2. Mittelfristig wird sich an dieser guten Auslastung wenig ändern, da auch die Kinderzahlen im Stadtbezirk Feuerbach in den nächsten Jahren keine signifikanten Änderungen erwarten lassen.

3. Hinsichtlich der Zukunft beider Einrichtungen bestehen aktuell Planungen, die die dringend erforderliche Totalsanierung der Stuttgarter Straße 3 zum Ziel haben. Nach erfolgter Sanierung sollen die eigene Gruppe, die zwei Gruppen aus der Tunnelstraße 6 sowie die für das Neubaugebiet “Roser Areal” benötigten drei Gruppen betreut werden. Insgesamt würden dann bis zu sechs Gruppen im Gebäude Stuttgarter Straße 3 betrieben. Diese Lösung steht allerdings unter dem Vorbehalt einer einvernehmlichen Abstimmung mit dem Bezirksbeirat Feuerbach. Zudem wären Ersatzstandorte für die heute in der Stuttgarter Straße 3 untergebrachte Gewerbliche Schule für Farbe und Gestaltung und für den Verein Wildwasser e.V. zu finden. In diesem Zusammenhang könnte die Verlegung dieser Nutzer ins Gebäude Stuttgarter Straße 15 infrage kommen.

4. Die Kosten für die Sanierung des Gebäudes Stuttgarter Straße 3 sind momentan nicht genau zu beziffern. Sicherlich muss mit Kosten von mehreren Millionen DM gerechnet werden. Die Kosten, die für die Einrichtung der drei Gruppen aus dem Roser Areal entstehen (ca. 2,5 Mio. DM), könnten im Rahmen des städtebaulichen Vertrages finanziert werden. Des weiteren könnte nach erfolgter Sanierung der Standort Tunnelstraße 6 aufgegeben und mit der Vermarktung des Grundstücks Einnahmen erzielt werden.





5. Die Unterbringung der Einrichtungen Stuttgarter Straße 3 und Tunnelstraße 6 in das Gebäude Stuttgarter Straße 15 (Roser Areal) ist nicht möglich, da aufgrund der geplanten Bebauung durch den Investor DIBAG an dieser Stelle für drei Gruppen keine entsprechende Außenfläche zur Verfügung stehen würde. Hinzu käme ein weiterer Bedarf an Außenflächen für eine dreigruppige Einrichtung, die für das Neubaugebiet “Roser Areal” benötigt wird. Insgesamt kann von einer benötigten Freifläche von ca. 1700 m² ausgegangen werden. Diese Fläche steht bereits am Standort Stuttgarter Straße 3 zur Verfügung.






Dr. Wolfgang Schuster