Beantwortung zur Anfrage

224/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/23/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8602-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    08/21/2003
Betreff
    Grillen verboten
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Im Jahr 2003 waren die klimatischen Verhältnisse außergewöhnlich. Die langanhaltende Hitzeperiode ohne Niederschlag hat zu einer extremen Trockenheit der Vegetation geführt und damit zu einer erhöhten Waldbrandgefahr. Die Verwaltung hat umgehend reagiert und die betroffenen Flächen mit entsprechenden Warnschildern versehen, darüber hinaus wurde eine Pressemitteilung verfasst. Die Polizei aber auch der städtische Vollzugsdienst haben in dieser Zeit betroffene Gebiete öfter kontrolliert. Bürger, die beobachtet wurden, konnten direkt angesprochen werden und wurden auf das Grillverbot aufmerksam gemacht. Nur bei uneinsichtigen Bürgern würde ein Bußgeld erhoben, ansonsten sprechen die Polizei und der städtische Vollzugsdienst nur eine Verwarnung aus.

Die Anregung bezüglich der Information der ausländischen Mitbürger wird die Verwaltung dahingehend aufnehmen, dass die Informationsschilder mehrsprachig verfasst werden und die Aufforderung ergänzt wird, dass Bürger ausländische Mitbürger auf die Situation aufmerksam machen. Letzteres soll zukünftig auch im Pressetext aufgenommen werden.

Zumeist handelt es sich bei Gefahrensituationen um kurzfristige Ereignisse, die eine zeitnahe Informationsweitergabe erfordern. Aus diesem Grund ist die Information ausländischer Mitbürger über Vereine nicht sinnvoll, da diese ihre Mitglieder zumeist in längeren Abständen nicht sehen und damit die Informationsweitergabe nicht zeitnah sichergestellt werden kann.




Dr. Wolfgang Schuster