Beantwortung zur Anfrage
68/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/14/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5204-01



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Vetter Helga (CDU), Dr. Unold Ilse (CDU) , CDU
Datum
    02/20/2004
Betreff
    Vom AiP zum Assistenzarzt
Anlagen
    Text der Anfrage
Beantwortung/ Stellungnahme:

Vorbemerkung:

Im Einvernehmen mit den anfragenden Stadträtinnen wird die Anfrage schriftlich beantwortet.

Antwort:

Das Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung befindet sich nach Mitteilung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes noch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Eine abschließende Beantwortung der in der Anfrage gestellten Fragen ist deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

Nach dem Gesetzentwurf werden alle Studentinnen und Studenten, die vor dem 01.10.2004 ihr Studium der Humanmedizin mit bestandenem Dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung beendet haben, weiterhin eine achtzehnmonatige Tätigkeit als Arzt im Praktikum (AiP) machen. Ohne Änderung der bestehenden Tarifverträge würden diese AiPs weiterhin nur eine AiP-Vergütung erhalten. Da zahlreiche Krankenhausträger bereits heute AiPs übertariflich vergüten, wird davon ausgegangen, dass mit Sicherheit AiPs ab 01.10.2004 eine den Assistenzärzten gleichgestellte Vergütung erhalten werden.

Eine Umwandlung aller AiP-Stellen des Klinikum Stuttgart in Assistenzarztstellen würde zu einer jährlichen Erhöhung der Personalkosten von ca. 2,5 Mio € führen. Dies ist in Anbetracht der ohnehin dramatischen wirtschaftlichen Situation des Klinikums nicht vertretbar. In den internen Budgetgesprächen mit den Kliniken wurde deshalb zunächst vereinbart, dass die Budgets nicht erhöht werden.

Die Bundesministerin für Gesundheit und Soziales hat eine Refinanzierung der Mehrkosten im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes – GMG - und der §§ 4 und 10 Krankenhausentgeltgesetz – KHEntgG - in Aussicht gestellt. Falls die Refinanzierung tatsächlich erfolgt, werden diese Mittel selbstverständlich für entsprechende Budgeterhöhungen zur Verfügung stehen. Zunächst muss abgewartet werden, ob die Gesetzesänderung vorgenommen wird bzw. die Budgeterhöhung gegenüber den Kostenträgern durchgesetzt werden kann.







Dr. Wolfgang Schuster