Stellungnahme zum Antrag
535/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/03/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Kanzleiter Manfred (SPD), Prof. Dr. Kußmaul Rainer (SPD)
Datum
    12/09/2003
Betreff
    Fußgängerbrücke über den Neckar bei Mühlhausen/Hofen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Die “Sandfangbrücke” wurde als temporäre Brücke ausschließlich für die Bauabwicklung des Sandfanges für das Hauptklärwerk Mühlhausen und anschließend auch für den Bau des Zuckerbergstollens hergestellt. Erst später wurde sie für Fußgänger und Radfahrer freigegeben und erfreut sich bei diesen inzwischen hoher Beliebtheit.

Die Brücke wurde bewusst als Provisorium gebaut und hat aufgrund ihrer einfachen Bauart nur eine begrenzte Einsatzdauer. Vorrausichtlich kann sie aber noch für einige Jahre für den Fußgänger- und Radverkehr mit vertretbaren Mitteln erhalten werden.

Das Ziel ist der Ersatz dieses Provisoriums durch eine neue Brücke. Allerdings ist sein Bestand bis zum Bau der endgültigen Brücke nur zu erreichen, wenn es in absehbarer Zeit gelingt , die Finanzierung eines Neubaus sicher zu stellen.

In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, dass die provisorische Brücke der Renaturierung des Neckarufers, die in der Planfeststellung für den Sandfang zwingend festgelegt ist, nicht im Wege steht. Abgesehen vom sich verschlechternden Bauzustand der Brücke lässt sich deswegen der Abbruch nicht wesentlich aufschieben. Eine abschnittsweise Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen erscheint nicht zweckmäßig, da sie mit höheren Kosten verbunden wäre und der neue Lebensraum im fertiggestellten Teil beim Weiterbau erheblich gestört würde.






Ende April wurde der Wettbewerb für einen neuen Steg zwischen Mühlhausen und Hofen entschieden. Hieraus ergeben sich die Planungs- und Kostengrundlagen für einen neuen Steg.

Über die Finanzierung ist im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2006/07 zu entscheiden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mit Rücksicht auf die Ausgleichsmaßnahme “Renaturierung Neckarufer” der Abbruch der provisorischen Brücke über diesen Zeitpunkt hinaus nicht aufgeschoben werden kann.







Dr. Wolfgang Schuster