Stellungnahme zum Antrag
200/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/31/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: 6234-01.1



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    06/23/2006
Betreff
    Veranstaltungen auf dem Marktplatz
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Neben den regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen und Belegungen (z. B. Wochenmarkt, Weindorf, Weihnachtsmarkt) finden auf dem Markplatz verschiedene Veranstaltungen aller Art statt. Diese Veranstaltungen werden entweder durch die in.Stuttgart oder durch einen sonstigen Veranstalter organisiert und durchgeführt.

Bei der Belegung von Flächen in der Innenstadt ist dabei grundsätzlich die jeweils gültige Sondernutzungsrichtlinie zu beachten (zuletzt durch den Gemeinderat am 10. April 2003 beschlossen; Neufassung derzeit in Bearbeitung). Demnach erfolgt die Reservierung der Flächen durch das Amt für öffentliche Ordnung. Das Tiefbauamt als verwaltende Stelle erhebt für den Marktplatz je nach Veranstaltung ggf. eine Sondernutzungsgebühr.

Sofern der Veranstalter bestimmte grundsätzliche Bestimmungen einhält (z. B. Auflagen beim Einsatz lautverstärkender Mittel), wird eine Genehmigung im Normalfall erteilt. Handelt es sich dabei um eine Veranstaltung mit werbendem Charakter, wird eine Genehmigung nur in Einzelfällen dann zugelassen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt.

Dabei kann es vorkommen, dass eine gewünschte Veranstaltung mit einer regelmäßig stattfindenden Marktveranstaltung auf dem Marktplatz, Schillerplatz und/oder Karlsplatz kollidiert. Veranstaltungen, durch die regelmäßige Marktveranstaltungen (insbesondere Wochenmarkt, Flohmarkt) verlegt werden müssen, werden nur nach entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen zugelassen (siehe auch GRDrs 1391/2005). In der Fortschreibung der oben genannten Sondernutzungsrichtlinie wird ein entsprechender Passus eingefügt.

Die Belegung des Marktplatzes während der Fußball-WM 2006 wurde im Rahmen der WM-Vorlage GRDrs 285/2005 beschlossen. Darin eingeschlossen war auch die für diesen Zeitraum erforderliche Verlegung des Wochenmarktes.







Dr. Wolfgang Schuster