Stellungnahme zum Antrag
370/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/07/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6123-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    12/13/2004
Betreff
    Anti-Graffiti-Mobil in Stuttgart
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zunächst darf ich auf meine Stellungnahme vom 20. Oktober 2004 auf die Anfrage der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 16. Juni 2004, Nr. 203/2004, verweisen. In der Zwischenzeit wurden die damaligen Planungen weiter vorangetrieben.

Wir haben zur Realisierung eines Anti-Graffiti-Mobils in der Landeshauptstadt Stuttgart zur kostengünstigen, nicht kostenlosen Entfernung von illegalen Farbschmierereien an privaten Gebäuden unter der Federführung des Fördervereins "Sicheres und Sauberes Stuttgart" e.V. die SBR (Gemeinnützige Gesellschaft für Schulung und berufliche Reintegration mbH), den Haus- und Grundbesitzerverein Stuttgart e.V., die Stuttgarter Maler- und Lackiererinnung sowie die Polizei als Kooperationspartner gewonnen. Der Projektname soll nun künftig lauten: Stuttgarter-Anti-Graffiti-Initiative.

Das Angebot der kostengünstigen Beseitigung im Rahmen der Stuttgarter-Anti-Graffiti-Initiative richtet sich ausschließlich an private Hauseigentümer. Jeder geschädigte Hausbesitzer in Stuttgart soll damit die Möglichkeit erhalten, einen entsprechenden Antrag auf Beseitigung von illegalen Farbschmierereien zu stellen.

Wir versuchen auch, Mittel durch die Landesstiftung Baden-Württemberg zu erhalten. Ein entsprechender Antrag auf Bereitstellung von Fördermitteln wurde vor kurzem durch die SBR und das Polizeipräsidium Stuttgart eingereicht. Ein Bescheid steht noch aus.


Die Projektverantwortlichen und –beteiligten haben sich in den letzten Wochen nunmehr verbindlich auf folgende Eckpunkte für ein erfolgversprechendes gemeinsames Vorgehen verständigt:

1. Der Haus- und Grundbesitzerverein als Kooperationspartner unterstützt das Projekt durch Beratung seiner Mitglieder sowie durch Veröffentlichungen in seinen Organen. Geschädigte Privateigentümer wenden sich nach der Anzeigenaufnahme durch Vermittlung der Polizei - bezüglich schnellerer Erreichbarkeit bzw. Kundenzufriedenheit - direkt an den Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein e.V. oder an den Förderverein Sicheres und Sauberes Stuttgart e.V. oder an den Projektträger SBR gGmbH und erhalten von dort ein Antragsformular für eine kostengünstige Schadensbeseitigung.

2. Nach Datenüberprüfung und Feststellung der Schadenshöhe erfolgt Antragsweiterreichung an die Fach- bzw. Malerbetriebe. Die SBR gGmbH fungiert als Drehscheibe für Dokumentation und Evaluation und vermittelt zeitnah passende “Stundenableister” an die Vorort-Malerbetriebe zur Mitwirkung an den Graffiti-Beseitigungsarbeiten. Im Einzelfall führt die SBR gGmbH gemeinsam mit “Stundenableistern” bzw. Tätern die notwendigen Arbeiten selbst aus.

3. Fachbetrieb und Antragsteller werden direkte (Werks-)Vertragspartner.

4. Bei jugendlichen Verursachern wird die SBR alle Möglichkeiten der Schadenswiedergutmachung im Sinne eines Täter-Opfer-Ausgleichs prüfen und die Einbindung der Jugendlichen anstreben.

5. Die angezeigten Sachbeschädigungen durch Graffiti werden nicht nur von der Polizei, sondern auch von der SBR dokumentiert. Außerdem führt die SBR ein Projekttagebuch. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt unter Berücksichtigung der Wirkung auf die Szene und in Abstimmung mit den übrigen Beteiligten.

6. Projektträger und –beteiligte bemühen sich zusätzlich um die Förderung alternativer Projekte für legale und künstlerische Graffiti.







Dr. Wolfgang Schuster