Stellungnahme zum Antrag
278/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/24/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831-10.00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    07/17/2009
Betreff
    Kostenfalle „Stuttgart 21“
    Finanzhoheit zurück zur Stadt
    Ausstiegstermin aufheben
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Die Antragsteller fordern den Gemeinderat auf einen für die Stadt finanziell nachteiligen Beschluss zu fassen. Sollte der Gemeinderat den Beschluss auf Streichung des Termins 31.12.2009 fassen, müsste ich ihm wegen den möglicherweise damit verbundenen finanziellen Nachteilen der Stadt förmlich widersprechen.

Dies aus folgenden Gründen:

1. Die Ergänzungsvereinbarung mit dem Land vom 05.10.2007, die in die Finanzierungsvereinbarung des Landes mit der Bahn eingeflossen ist, sieht eine Beteiligung der Stadt an der Finanzierung des Bahnprojekts Stuttgart 21 in Höhe von rund 31,6 Mio. Euro, d. h. rund 1 % der Kosten des Projektes vor. 2. Sollten die Baukosten über die bislang errechneten rund 3,1 Mrd. Euro steigen, wurde eine Vorsorgeregelung getroffen, die ebenfalls in der Ergänzungsvereinbarung geregelt ist. Danach beteiligt sich die Stadt an Kostensteigerungen bis zu einem Betrag von 160 Mio. Euro, wenn die Baukosten um weitere rund 1,45 Mrd. Euro steigen würden. Bevor dieser Vorsorgetopf in Anspruch genommen werden darf, werden Land, Region und Stadt durch die beauftragte Controlling Firma die Kosten überprüfen und ggf. Alternativvorschläge erarbeiten lassen. Bezogen auf die dann sich ergebenden Gesamtkosten von rund 4,55 Mrd. Euro beteiligt sich die Stadt demzufolge mit rund 4 %.
3. Sollte sich im Laufe der Baumaßnahmen z. B. im Jahr 2017 herausstellen, dass die Baukosten tatsächlich über den Gesamtbetrag von den 4.55 Mrd. Euro liegen, dann liegt dieses Risiko grundsätzlich beim Bauherrn, der Deutschen Bahn AG.

Die Vertragspartner haben diese Fristenregelung so gewählt, weil es üblich ist, dass der Bauherr für Baukosten und damit für mögliche Baukostenrisiken die Verantwortung trägt. Weder Land noch Verband Region sind bereit, auf diese Fristenregelung zu verzichten. Ein einseitiger Verzicht der Stadt auf diese Frist bis 31.12.2009, wie von den Antragstellern gefordert, bedeutet, dass die Stadt auf die „Finanzhoheit“ verzichtet und das Projekt Stuttgart 21 für die Stadt zu einer „Kostenfalle“ in der Zukunft werden könnte.

Es mag zwar im parteipolitischen Interesse der Antragsteller liegen, dass die öffentliche Debatte über mögliche Kostenrisiken für die Stadt in den nächsten Jahren fortgesetzt werden kann.

Eine Entscheidung des Gemeinderats, wie von den Antragstellern gefordert, ist allerdings, wie oben dargestellt, für die Stadt von finanziellem Nachteil. Deshalb müsste ich einer solchen Entscheidung widersprechen.

Selbstverständlich werde ich den Gemeinderat unverzüglich über neue Kostenschätzungen oder Kostenentwicklungen informieren, vor allem, wenn die Stadt mit dem Risikofonds anteilig in Anspruch genommen werden soll.





Dr. Wolfgang Schuster